bin zufällig bei meinen Recherchen auf folgendes Detail gestossen: Polyergus rufescens genießt in der Schweiz gem. Art. 20 Abs. 2 NHV (aufgeführt ist die Art in Anhang 3) den gleichen Schutz wie die hügelbauenden Waldameisen (Formica s. str., exkl. Formica sanguinea). Ist wohl bisher nicht sehr bekannt.
Das heißt:
...Es ist untersagt, Tiere dieser Arten
a. zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen;
b. lebend oder tot, einschliesslich der Eier, Larven, Puppen oder Nester, mit- zuführen, zu versenden, anzubieten, auszuführen, andern zu überlassen, zu erwerben, in Gewahrsam zu nehmen oder bei solchen Handlungen mitzuwirken.
...
Quelle: admin.ch - Startseite, Entommen am 28. Jänner 2009.
In Deutschland und wohl auch Österreich fällt diese Art mWn nicht unter diese (bzw. ähnliche) erweiterten Schutzbestimmungen.
Aber ob mit oder ohne diesen Schutz: Die artgerechte Haltung dieser Tiere ist mMn nicht möglich, genausowenig wie eine erfolgreiche Haltung. Des weiteren steht diese Art auf wohl allen roten Listen und ist in vielen Teilen Europas vom Aussterben bedroht.
Der verantwortungsbewusste Halter wird sich andere Schützlinge suchen
Wollte dieses Wissen nur nicht ungenützt in meinem Kopf verrotten lassen *g*
lg, chrizzy