Acromyrmex octospinosus Ameisenhaltungsbericht

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Joachim

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#17 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Joachim » 19. August 2024, 01:57

Vielen Dank für diese interessanten Informationen. Die Ameisenforen haben schon seit ihrem ersten Aufkommen vor fast 25 Jahren immer wieder mit selbsternannten Liebhabern zu tun, die das Forum nur nutzen um Geld aus den Tieren zu machen. Ich bin kein Freund von Antbaron und seiner Art, sich hier im Forum einzunisten und Selbstwerbung zu betreiben. Normalerweise würde ich sagen, dieses Gespräch gehört in ein privates Email-Fach mit dem jeweiligen Händler. Da sich Antbaron aka "lifestyler" aber als Mitglied der Community deklariert, finde ich es mehr als richtig, wenn ihr diese Kritik hier öffentlich macht und er sich hier rechtfertigen muss - denn das ist die Kehrseite der Medaille, wenn man sich als Mann des Volkes hinstellt, der auf alles eine Antwort haben will und hintenrum aus seiner eigenen Community Profit schlägt. Ich hoffe, die Mods lassen das Thema so laufen wie es ist.
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Barristan
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#18 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Barristan » 19. August 2024, 08:41

Die Rechtslage ist klar, in den ersten 6 Monaten muss der gewerbliche Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorgelegen hat. Da das in der Regel kaum möglich ist, hat man als Kunde normal gute Karten, die Ware umzutauschen.

Ameisen sind zwar als Tiere keine Sachen, auf sie werden aber gem § 90a BGB die gleichen Vorschriften des BGB angewendet. Also auch § 433 BGB (Kaufvertrag) § 438 ff BGB (Mängelhaftung), § 474 BGB (Verbrauchsgüterkauf), § 477 Abs. 1 S. 2 BGB (Beweislastumkehr).

Als ich noch meinen Shop hatte, gab es auch ab und an Probleme. Und in einigen Fällen hat man so seine Zweifel, ob das nicht doch an der Haltung lag, aber wie gesagt die Rechtslage ist recht eindeutig und man muss im Zweifel dann Ersatz liefern oder eben das Geld zurück geben. Auch habe ich festgestellt, dass man leider oft nicht weiß, wie gesund die Tiere sind, wenn man sie erhalten hat, oder ob bzw. wie stark gepusht wurde. Daher muss man das als betriebliches Risiko sehen, dass nicht alle Kolonien dann lange überleben und man evtl. die Ameisen ersetzen muss...

Leider sehen das scheinbar viele Händler nicht und bieten dann oft aus "Kulanz" nur ein 2 wöchiges Umtauschrecht an. Aber das hätte vor Gericht keinerlei Bestand. Wenn man also darauf besteht, wird ihnen nichts anders übrig bleiben als die Ware umzutauschen oder eben das Geld zurückzugeben.

Wenn man sich davor scheut zu einem Anwalt zu gehen, kann man sich auch an die Verbraucherzentrale wenden oder an die Wettbewerbszentrale. Bei einigen Shops dürften sich die Fälle mittlerweile häufen und irgendwann findet das auch die IHK nicht mehr so lustig. Daher: Lasst euch nicht alles gefallen, wehrt euch! (sowohl gegen Shops, die meinen alles machen zu können als auch gegen fanatische Ameisenschützer, die gerne jegliche Ameisenhaltung verbieten wollen)

Ergänzung: Bei privaten Verkäufern habt ihr natürlich ein noch höheres Risiko. Die können jegliche Gewährleistung ausschließen und selbst wenn das nicht geschehen ist, gibt es die Beweislastumkehr nicht (die gilt nur bei einem Verbrauchsgüterkauf § 474 Abs. 1 S. 1 BGB also zwischen Verbraucher und Unternehmer, nicht zwischen Verbraucher und Verbraucher). Also müsstet ihr dann beweisen, dass die Ameisen bereits beim Kauf mangelhaft z. B. Unbegattet waren.

Auch trägt, wenn es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, der Käufer das Transportrisiko. Kommen die Ameisen nicht an, habt ihr Pech gehabt und könnt euer Geld nicht zurückverlangen. Bei einem gewerblichen Kauf schaut das anders aus. § 475 Abs. 2 BGB.
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Lifestyler94
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#19 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Lifestyler94 » 19. August 2024, 09:44

"Wie kann man eine Kolonie zu einer Größe von 21-30 Arbeiterinnen großziehen mit einer Königin, die keine Eier legt?"

Die Gynen, wie oben angeführt, können jederzeit einen Defekt, eine unzureichende Begattung, eine vitale Problematik
oder Spätfolgen eines Versandes und des Importes aufweisen.

-> Braune Absonderungen /Schmiere im Reagenzglas
-> Brutfraß
-> Gasterverformungen und Dellen
-> Parasiten, die die Königin beschädigen (Würmer, Maden)
-> Hitzeschäden / Kälteschäden
-> Unzureichende Begattung
-> Schimmelpilze / Pilzsporen, die sich über Gaster und Caput ziehen
... und und und.
https://ameisenwiki.de/index.php/Krankh ... on_Ameisen

Der größte Wachtelshop in Deutschland weist aus:
Keine Garantie auf Befruchtung, keine Garantie auf eine erfolgreiche Brut. - und
arbeitet mit diesem Gegenstand 10 Jahre.

Ähnlich ist es in der Ameisenhaltung:
Die Ware wurde geliefert. Eine Garantie, dass die Gyne langfristig stabil und vital bleibt,
gebe ich nicht. - Andernfalls würde ich die Preise deutlich erhöhen müssen, die meistens
der Endkunde nicht bereit ist zu zahlen. (*)

Sie habenbesonders günstige Ameisen bezogen, da kann es auch einmal einen Ausfall geben.

Im Jahr werden mehrere hundert, bis tausend Atta / Acromyrmex Kolonien verkauft -
wenn 4 bekannte Fälle dabei sind - ist das eine Fehlerquote mit der man arbeiten kann.

Aktuell werden günstige Gynen angeboten, davon sieht man in 3-4 Monaten auch nur noch einen Bruchtteil.

Generell im Tierhandel werden höhere Prozentsätze in der Beschaffung und im Vertrieb abgeschrieben.
Das ist akzeptabel und damit kann ich arbeiten.

Ich verstehe, dass Sie unzufrieden sind - jedoch habe ich mich auch klar ausgedrückt, dass
ich während einer Hitzewelle keine Blattschneiderameisen versenden werde.

Wie bereits im Haupttext angeführt, wird in Zukunft auf den Zwischenhandel verzichtet
und direkt bezogen - dies sollte sollte die Ausfallquote weiter gegen 0 senken.

Mit der Bitte um Verständnis, dass ich mich nicht mit Ihnen wegen einer Kolonie in
einem Forum streite - das ist für mich kein Gegenstand.

Es ist aus Verkäufersicht relativ ironisch:
Jeder will Exoten - ist aber nicht bereit einen vernünftigen Preis zu bezahlen.
Und dann wundert sich der Preiskunde, dass es auch einmal einen Ausfall geben kann.

Ja, das gibt es - und da wird gegen gesteuert.


Und das es auch mal negative Erfahrungen gibt ist auch nur natürlich.
Daran wächst man.


@Barristan


Ein Zusatz zur Auslegung:
Der größte Wachtelshop lebt es erfolgreich und rechtssicher vor - der Gegenstand ist das "Brutei", "nicht das befruchtete Brutei"
und auch nicht "das Brutei = das geschlüpfte Küken"

Wir geben unser Bestes, um Euch die bestmöglichen Wachtelbruteier zu liefern. Ganz verschiedene Faktoren wie der Transport, die Temperaturen oder Fehler bei der Brut führen dazu, dass wir grundsätzlich keine Garantie auf eine Befruchtung oder einen Schlupf geben können. Eine Ersatzlieferung ist deshalb nicht möglich.


In der Ameisenhaltung lässt sich das rechtlich wie folgt darstellen:
Die Ware ist = 1 Königin mit 21-30 Arbeiterinnen
Die Ware ist ungleich 1 begattete Königin mit 21 -30 Arbeiterinnen

Die teilnehmenden Händler weisen relativ gleichlautende Artikel bzgl
Ersatz / Teilersatz / Erstattung aus, sollte es ein Problem geben.

Es ist ein natürlicher Umstand, da man als Händler selbst
"1 Königin " oder " 1 Kolonie " erwirbt.


Gruß
Lifestyler



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Barristan
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#20 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Barristan » 19. August 2024, 10:18

Lifestyler94 hat geschrieben: ↑
19. August 2024, 09:44
Der größte Wachtelshop in Deutschland weist aus:
Keine Garantie auf Befruchtung, keine Garantie auf eine erfolgreiche Brut. - und
arbeitet mit diesem Gegenstand 10 Jahre.

Ähnlich ist es in der Ameisenhaltung:
Die Ware wurde geliefert. Eine Garantie, dass die Gyne langfristig stabil und vital bleibt,
gebe ich nicht. - Andernfalls würde ich die Preise deutlich erhöhen müssen, die meistens
der Endkunde nicht bereit ist zu zahlen. (*)
Bei Wachteleiern ist die Sache anders, die sind verderblich, die überleben nicht sehr lange, ähnliches gilt auch bei anderer verderblicher Ware wie Obst, Gemüse, frischen Schnittblumen usw. Da gibt es auch keine Beweislastumkehr, § 477 BGB " es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.".

Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob Ameisenköniginnen bzw. Kolonien auch dazu zählen. Aber da die meisten Ameisenköniginnen viele Jahre alt werden können und bis zuletzt befruchtete Eier legen können, würde ich das verneinen.

Garantie musst Du keine geben, aber Der Kunde hat ein Gewährleistungsrecht von 2 Jahren und zumindest in den ersten 6 Monaten müsstest Du belegen, dass der Mangel durch den Kunden verursacht wurde, nicht umgekehrt.

Natürlich würden die Preise steigen, wenn sich alle ordentlich daran halten würden, wäre ja auch gut.

Urteile von höheren Instanzen wird es sicher nicht speziell bei Ameisen geben, aber bei anderen Tieren gibt es die, z. B. Pferde, Hunde, Kühe usw. Da gehts auch oft um die fortpflanzungsfähigkeit oder Erbkrankheiten usw. Bei anderen Tierarten ist es einfacher für den Verkäufer auch einen Haltungsfehler nachzuweisen, der Tierarzt wird sicher feststellen können, ob das Tier unterernährt ist, misshandelt wurde, einen Unfall hatte usw. Bei Ameisen eher schwierig. Auch die Frage, ob die Gyne begattet ist, lässt sich meines Wissens nach nur durch sezieren feststellen, oder wenn sie Eier gelegt hat, aus denen weibliche Tiere schlüpfen. Daher hat ein Ameisenhändler da wirklich schlechte Karten innerhalb der ersten 6 Monate.



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#21 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Lifestyler94 » 19. August 2024, 10:22

Bei Wachteleiern ist die Sache anders, die sind verderblich, die überleben nicht sehr lange, ähnliches gilt auch bei anderer verderblicher Ware wie Obst, Gemüse, frischen Schnittblumen usw. Da gibt es auch keine Beweislastumkehr, § 477 BGB " es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.".

Wachteleier - sind nicht gleich Wachteleier. Hier geht es um das Brutei - kostet 3 x mehr und hat einen Zweck = ein Küken.
Ein Brutei hat besondere Merkmale und wird speziell hergestellt.

Ameisen sind "keine" Tiere => Wirbellose Insekten. Wirbellose Insekten sind die unterste Schublade in Bezug auf
eine Ausgestaltung von Rechtsansprüchen. Ob Käufer oder Verkäufer. Da weder der eine noch andere Umstand geklärt ist.
Ein Fokus auf Krankheiten, Begattung - und weiteren Umständen wird nicht möglich sein.

Siehe Mantiden, Phasmiden, Futterinsekten, Asseln, Tausendfüßler, u.vm.

Der Exotenhandel boomt da regelrecht - Fehler passieren und werden entsprechend korrigiert.



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Barristan
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#22 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Barristan » 19. August 2024, 10:29

Ameisen sind Tiere und da unterscheidet auch das BGB nicht, siehe § 90a, es finden die Vorschriften des Sachenrechts anwendung. Sonst könntest Du gar nicht mit Ameisen handeln, wenn das nicht der Fall wäre.

Laut Wachtelshop sollten die Bruteier maximal 10 Tage gelagert werden, dann sinkt die Schlupfrate erheblich, also für mich ist das eine verderbliche Ware. Es spielt auch keine Rolle, wie teuer die Ware ist. 1 kg Kobe Rind ist ebenso verderblich wie 1 KG Rindfleisch von Aldi.

Es gibt auch Fälle, wo Tiere als verderbliche Ware gehandelt werden, z. B. lebende Angelköder (z. B. Fliegenmaden), lebende Tiernahrung (wie Grillen, Mehlwürmer usw. Die überleben auch in der Regel nicht länger als 6 Monate. Also wenn ein Ameisenhändler auch Arbeiterinnen als Futter anbieten würde für Pfeilgiftfrösche oder was auch immer, dann könnte man dort sicher sagen, dass die Ware verderblich ist. Aber nicht bei einer Ameisenkolonie, mit einer begatteten Königin, die in der Regel eine viel höhere Lebenserwartung hat als 6 Monate.

Die Camponotus vagus Kolonie, die ich vor 13 Jahren von Antstore gekauft habe, lebt immer noch in meinem Garten und produziert jedes Jahr neue Tiere und hat einen Schwarmflug. Das ist eine höhere Lebensspanne als so manches Nagetier hat.
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#23 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Lifestyler94 » 19. August 2024, 10:30

@Barristan

Es gibt auch Fälle, wo Tiere als verderbliche Ware gehandelt werden, z. B. lebende Angelköder (z. B. Fliegenmaden), lebende Tiernahrung (wie Grillen, Mehlwürmer usw. Die überleben auch in der Regel nicht länger als 6 Monate. Also wenn ein Ameisenhändler auch Arbeiterinnen als Futter anbieten würde für Pfeilgiftfrösche oder was auch immer, dann könnte man dort sicher sagen, dass die Ware verderblich ist. Aber nicht bei einer Ameisenkolonie, mit einer begatteten Königin, die in der Regel eine viel höhere Lebenserwartung hat als 6 Monate.

Tatsächlich nicht -
und Grundlage ist das Forum, der Discord.

Die wenigsten verkauften Kolonien/Königinnen leben länger als 6 Monate.

Das heißt der Haltungsumstand könnte rechtlich genutzt werden, dass
Ameisen eine kurze Haltbarkeitszeit haben. Beweislage wäre das Forum, der Discord.
Insbesondere Discord führt ja hunderte Berichte auf, die nach kurzer Zeit enden.

Im Zweifel, sind es die Verkaufszahlen + Abfrage Kunden = wie lange gehalten
=> Ameisen haben in der Ameisenhaltung ein kurzes Haltbarkeitsdatum.

Wobei ich fürchte, dass wir vom Thema abkommen.
Zuletzt geändert von Erne am 21. August 2024, 15:06, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Edit Text



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#24 Acromyrmex octospinosus

Beitrag von Hänsel » 19. August 2024, 11:00

Ich frage mich einfach in wie fern es wert ist, 4 Acromyrmex Königinnen bei denen der Händlerpreis wahrscheinlich zwischen 20€&50€ liegt nicht ersetzen zu wollen. Sie geben zu, dass es Probleme mit dieser Lieferung von besagtem Händler gab, weswegen sie dort keine Königinnen mehr beziehen. Trotzdem ist der Halter Schuld?

In kauf nehmen sie aber Ihren Ruf im AAM Discord Forum zu zerstören. Bei über 1500 Mitgliedern ist das eine beachtliche Reichweite die sie auf’s Spiel setzen.
Jetzt sind Sie drauf und dran ihre Glaubwürdigkeit in diesem Forum nochmal zu verlieren…
Ist es das Wert?

Alleine, dass Sie wieder hier sind zeigt, dass es ohne die Reichweite und die Community nicht geht.

Sie haben ein großes Wissen und sehr viel Erfahrung und ich finde es schön, dass die es teilen wollen. Sie verkaufen nicht nur Tiere sondern geben auch als einer der wenigen auch eine genaue Anleitung mit, wie man diese nach ihrer Expertise erfolgreich halten kann.

Warum dann wegen 4 Königinnen alles kaputt machen?

Ich möchte nicht nochmal lesen, dass man nicht rechtzeitig in Kontakt getreten wäre, denn das ist schlichtweg erlogen.

Viele Grüße!
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