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Ameisen unter Naturschutz

Wo braucht Ihr Hilfe, was an Fragen Eurer Ameisenhaltung möchtet Ihr diskutieren?
PHiL
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#17 AW: Ameisen unter Naturschutz

Beitrag von PHiL » 11. März 2013, 12:28

Hallo Nipian,

danke für die interessante Ergänzung - ich kenne mich mit diesen zusätzlichen Schutzgesetz nicht aus. Es bleibt dennoch die Frage, in wie fern es da überhaupt irgendwo in Deutschland Regeln in Bezug auf Ameisen gibt. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, weiß vllt. jemand anders mehr dazu?
Jedenfalls, der Schutz einzelner Arten, die für Laien sowieso kaum unterscheidbar sind, ist auch an sich nur Begrenzt sinnvoll - viel sinnvoller ist die Einrichtung von Naturschutzgebieten. Und davon gibt es ja zum Glück einige. Dass sich Sammler dort zurückhalten sollten, ist klar.
Was die rote Liste anbelangt: zum Bleistift werden Bergmolche bundesweit als nicht gefährdet klassifiziert, in einzelnen Roten Listen der Bundesländer aber ist eine Einstufung in verschiedenen Gefährdungskategorien erfolgt. Insgesamt sind sie jedoch unter dem Bundesnaturschutzgesetz "besonders geschützt".

Ja, alle Amphibien und Reptilien sind grundsätzlich geschützt in Deutschland soweit ich weiß, unabhängig von ihrem Gefährdungsstatus.

Grüße, Phil



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Lacy
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#18 AW: Ameisen unter Naturschutz

Beitrag von Lacy » 11. März 2013, 12:38

PHiL hat geschrieben:Hallo Nipian,

danke für die interessante Ergänzung - ich kenne mich mit diesen zusätzlichen Schutzgesetz nicht aus. Es bleibt dennoch die Frage, in wie fern es da überhaupt irgendwo in Deutschland Regeln in Bezug auf Ameisen gibt. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, weiß vllt. jemand anders mehr dazu?


Es wäre schon nicht schlecht, wenn es einen Überblick gäbe, wo welche Ameisen geschützt sind. Ich habe diese Frage nach einer Liste auch nur gestellt, weil ich selbst einmal versuchen möchte, eine Königin zu finden und eben _nicht_ zufällig eine gefährdete Art erwischen will. Für die Camponus truncatus habe ich inzwischen hier im Forum einen (sehr kurzen) Haltungsbericht gefunden:

http://www.ameisenforum.de/camponotus/camponotus-truncatus-haltungserfahrungen-t27752.html


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#19 AW: Ameisen unter Naturschutz

Beitrag von DermitderMeise » 13. März 2013, 09:28

Hallo zusammen,
PHiL hat geschrieben:Jeder der ein wenig recherchiert könnte leicht heraus finden, wo man Messor structor ausgraben könnte, hat das je einer gemacht?

das ist das eine - das andere ist Massen- oder Sammeltourismus, den man nicht mehr lenken kann wenn ein Hobby sich mainstreamisiert (s. Shopanzahl, Verkauf von Zubehör). :)
Dazu kommt: Je mehr Menschen sehr leicht an diese Informationen gelangen, desto größer wird auch der Anteil der Idioten darunter sein. Einer unter 100 richtet noch keinen Schaden an, aber 100 unter 10.000 dann schon. Ich bin da ziemlich zwiegespalten, weil es z. B. Kindern heutzutage nicht mehr wirklich möglich ist unbehelligt einen Kescher in einen Entwässerungsgraben zu halten und auf der anderen Seite herumgejammert wird - von Erwachsenen - dass sich die Jugend nicht mehr für die Natur interessiert (was einfach nicht stimmt, nur wo sollen sie die noch finden?), dem wiederum die Krone aufgesetzt wird von o. g. Idioten (meistens Erwachsene!), die z. B. seltene Arten massenhaft absammeln, z. T. zur eigenen Bereicherung, oder Rugby auf dem einen einzigartigen Trockenrasen spielen müssen weil es da immer so schön ruhig und ungestört ist usw. - alles Beispiele aus dem wirklichen Leben; aber das ist wohl ein anderes Thema, also zurück zum Ameisenschutz.

Lacy hat geschrieben:Es wäre schon nicht schlecht, wenn es einen Überblick gäbe, wo welche Ameisen geschützt sind.

Uneingeschränkte Zustimmung! Den müsste sich nur jemand, am besten ein Spezialist in Naturschutzrecht, erarbeiten und dann auch aufschreiben. ;)
Mein Kenntnisstand ist folgender:
- jedes Lebewesen genießt einen Mindestschutz nach § 39 BNatSchG:
1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Heißt auf Deutsch vermutlich so etwas wie: Wir sollen nicht aus Belustigung Ameisenköniginnen zerhüpfen und die Uferböschung mähen, einfach nur weil wir es können. Einen Wildpflanzen-Strauß oder einige Königinnen von ungeschützten Arten für auf den ersten Blick nicht ganz so barbarisch erscheinende Zwecke darf man aber mitnehmen. Darüber hinaus ist es jedem im eigenen Garten mehr oder weniger freigestellt zu beseitigen was nicht in das eigene Gartenkonzept passt, ausgenommen die per Bundesartenschutzverordnung geschützten Arten und einigen Zusatzregeln (z. B. Gehölzbearbeitung). Die Landesnaturschutzgesetzgebung dürften es aber einem Laien schwierig bis unmöglich machen das Geflecht so weit zu durchschauen so dass man allgemeingültige Aussagen liefern kann.
Achja, ein wenig Tierschutz gibt es auch noch, das regelt aber überwiegend den Umgang mit Wirbeltieren genauer.

Ich habe diese Frage nach einer Liste auch nur gestellt, weil ich selbst einmal versuchen möchte, eine Königin zu finden und eben _nicht_ zufällig eine gefährdete Art erwischen will.

Prima - genau dieses Anliegen möchten wir in diesem Forum auch verfolgen, daher die tw. recht drastisch erscheinenden Maßnahmen (z. B. Sperrung von C. truncatus, obwohl örtlich häufig) - man kann es nicht allen recht machen. ;)

Mit Ausnahme der tw. früh und gebietsweise reichlich schwärmenden Königinnen der "echten" Waldameisen (Formica rufa/polyctena) sehe ich die Gefahr auch als eher gering an, dass du eine gefährdete (wenn auch nicht geschützte) Art einsammelst - weil sie eben selten sind. Um dich einfach zu vergewissern: Ein Bild machen und im Bestimmungsforum einstellen. :)



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Lacy
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#20 AW: Ameisen unter Naturschutz

Beitrag von Lacy » 18. März 2013, 17:40

DermitderMeise hat geschrieben:Mit Ausnahme der tw. früh und gebietsweise reichlich schwärmenden Königinnen der "echten" Waldameisen (Formica rufa/polyctena) sehe ich die Gefahr auch als eher gering an, dass du eine gefährdete (wenn auch nicht geschützte) Art einsammelst - weil sie eben selten sind. Um dich einfach zu vergewissern: Ein Bild machen und im Bestimmungsforum einstellen. :)


Das werde ich auf jeden Fall tun. Hoffentlich finde ich überhaupt eine Königin, zum fotografieren :spin2:


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Krafty
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#21 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von Krafty » 14. April 2013, 00:40

Fragen zum Artenschutz.
Hallo zusammen was für Arten sind bei uns den nun genau geschützt? Die Waldameisen? Ich kapier das mit der Roten liste nicht ich habe im Forum schon geschaut und das gefunden. Link http://www.ameisenforum.de/wissensthreads/37416-schutzbestimmungen-ameisen-deutschland-sterreich-schweiz.html
Alle hier aufgeführten arten stehen unter naturschutz das ist richtig!?!?!? Gibt es noch weitere Ameisenarten die unter Naturschutz stehen und die es bei uns in Deutschland gibt? Ist das die liste ? http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/rote_liste/pdf/RL-NW11-Ameisen-Formicidae-endst.pdf

danke Krafty



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#22 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von DermitderMeise » 14. April 2013, 14:53

Krafty hat geschrieben:Hallo zusammen was für Arten sind bei uns den nun genau geschützt? Die Waldameisen?

Geschützt sind alle (Mindestschutz). Besonders geschützt (Tötungs-, Haltungs-, Sammlungs- etc.-Verbot) sind alle Formica s. str. und Coptoformica, aber nicht(Rapti)Formica sanguinea und Serviformica.

Ich kapier das mit der Roten liste nicht

Die Rote Liste ist "nur" das Ergebnis einer Bestandserfassung und keine gesetzliche Vorschrift. Wenn Arten nicht (mehr) häufig sind, ihr Lebensraum verschwindet oder sie nur fleckenweise vorkommen können sie auf der RL auftauchen, und der gesunde Menschenverstand sagt einem dann in der Regel, dass man vielleicht nicht alle gefundenen Tiere auch mitnimmt, sondern nur einen kleinen Teil - wenn überhaupt.

Alle hier aufgeführten arten stehen unter naturschutz das ist richtig!?!?!?

Ja.

Gibt es noch weitere Ameisenarten die unter Naturschutz stehen und die es bei uns in Deutschland gibt?

Ja. Es stehen z. B. alle Ameisen gleich welcher Art unter besonderem Schutz (genauso wie alle anderen Lebewesen dort) die das Glück haben in einem Schutzgebiet (Naturschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat) zu leben. Und es kann evtl. besondere Vorschriften in den einzelnen Bundesländern geben, aber damit kenne ich mich nicht aus.


Nein, s. o. zur RL. Allerdings unterliegt, wie du ja weißt :), der Handel hier einigen Einschränkungen, das nur als kurze Erinnerung. Weniger ist mehr.



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