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Schweiz: Verbot invasiver Pflanzen und Insekten

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Attafive
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#1 Schweiz: Verbot invasiver Pflanzen und Insekten

Beitrag von Attafive » 4. Februar 2006, 08:41

Hallo zusammen !

Ich möchte hier mal aus dem Schweizerischen Politgeschehen eine kurze Meldung durchgeben:

In seiner Wintersession beschäftigten sich die beiden Parlamente (National- und Ständerat) mit der Umsetzung der Genlex. Dazu hat das Umweltdepartement (UVEK) eine Revision der Freisetzungsverordnung in die Vernehmlassung bis zum 3. April 2006 geschickt.

Es will verhindern, dass sich Pflanzen und Tiere (insbesondere Insekten) ausbreiten, welche die biologische Vielfalt beeinträchtigen, Mensch, Tier und Umwelt gefährden und Schäden verursachen. Bei gewissen invasiven Arten soll jede Verwendung untersagt werden. Betroffen sind sechs Pflanzen wie das allergene Unkraut Ambrosia und der Japanische Staudenknöterich sowie 20 Insektenarten, wie etwa der Asiatische Marienkäfer, der in den USA zur (biologischen) Schädlingsbekämpfung eingesetzt wird.

Mit dem Gentechnikgesetzt, das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist, hat das Parlament neue, strengere Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Organismen erlassen. Diese müssen jetzt, im Hinblick auf gentechnisch veränderter oder pathogener Organismen konkretisiert werden. Neue Erkenntnisse über Biosicherheit sind zu beschreiben, und das Risiko möglicher Beeinträchtigungen benachbarter Kulturen muss analysiert werden; nicht zuletzt muss auch die Haftpflicht sichergestellt werden.

Soweit also die schweizerische politische Aktivität zum Thema "Invasiver Tier- und Pflanzenarten".

Ein schönes Wochenende wünscht

Ryk



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Frank Mattheis
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#2

Beitrag von Frank Mattheis » 4. Februar 2006, 13:12

Hallo, Ryk.
Das ist ein guter Weg. Mir gefällt besonders, dass offenbar sehr konkret gearbeitet wird.
"Neue Erkenntnisse über Biosicherheit sind zu beschreiben, und das Risiko möglicher Beeinträchtigungen benachbarter Kulturen muss analysiert werden; nicht zuletzt muss auch die Haftpflicht sichergestellt werden."
Wenn eventuelle Einschränkungen (hier denke ich besonders im Hinblick auf die Interessenlage unserer Gemeinde) auf nachvollziehbaren und begründeten Erkenntnissen zu Gefahrenpotenzialen beruhen, werden sie auch akzeptabel.
GrĂĽsse, Frank.



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