der besondere Schutz unserer einheimischen Waldameisen liegt mir sehr am Herzen. Deshalb habe ich mich entschlossen, speziell zu diesem Thema einen Thread zu erstellen. Ich wäre dem Forenteam sehr dankbar, wenn dieser Thread als wichtig eingestuft werden könnte, damit man ihn bei Bedarf jederzeit wiederfinden kann.
Ab Anfang 2005 zählen die Hügel bauenden Waldameisen mit Ausnahme von Formica (Raptiformica) sanguinea wieder zu den besonders geschützten Tierarten. Die Arten der Untergattungen Formica sensu stricto und Coptoformica sind ohne Berücksichtigung ihrer Zugehörigkeit zur entsprechenden Untergattung alphabetisch aufgelistet worden.
Formica aquilonia (Alpenwaldameise)
Formica bruni
Formica exsecta (Große Kerbameise)
Formica foreli
Formica forsslundi
Formica lugubris (Gebirgs-Waldameise)
Formica nigricans
Formica polyctena (Kahlrückige Waldameise)
Formica pratensis
Formica pressilabris
Formica rufa (Rote Waldameise)
Formica truncorum (Strunkameise)
Formica uralensis (Uralameise)
Allen anderen Ameisenarten kommt nach § 41 BNatSchG nur ein so genannter Mindestschutz zu. Für die besonders geschützten Tierarten ist dieser allgemeine Schutz erweitert worden (§ 42 BNatSchG). Auch dies ist leider nur ein relativer Schutz und kein Totalschutz, d. h . es besteht natürlich die Möglichkeit zu Ausnahmen (§ 43 BNatSchG).
Nachzulesen unter: http://www.ameisenschutzwarte.de/forum/viewtopic.php?t=113
Zu den
Apoidea spp. (Bienen und Hummeln - alle heimischen Arten)
Bembix spp. (Kreiselwespen - alle heimischen Arten)
Cembix spp. (Knopfhornwespen - alle heimische Arten)
Vespa crabro (Hornisse)
Bei Fragen oder Diskussionsbedarf bitte nicht hier reinposten, sondern einen neuen Thread erstellen! Es besteht auch die Möglichkeit, mich per PN zu kontaktieren.