@ kaputtinhollywood: Ein Herkunftsnachweis würde ja der allgemein im Ameisenhandel üblichen Geheimniskrämerei um die genaue Herkunft der Ware entgegenstehen.
Zum Problem von aus dem Ausland importierten, in D feilgebotenen geschĂĽtzten Arten siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf
$ 6 Aufnahme- und Auslieferungsbuch:
„Wer gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, hat ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung zu führen…“
Hier ist keine Ausnahme für aus Nachbarländern importierte Individuen der in D geschützten Arten zu finden.
Formica pratensis gehört zu den „besonders geschützten Arten“.
MfG,
Merkur