Futtertiere und Tierschutz!

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swagman
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#1 Futtertiere und Tierschutz!

Beitrag von swagman » 25. November 2006, 14:19

Hi @ all,

In der neuesten Ausgabe der elaphe, einer Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Herpetologie und Terrarienkunde, befindet sich ein auch fĂŒr Ameisenhalter interessanten Artikel
Anbei einige fĂŒr uns Halter wichtige AuszĂŒge;

Die Autoren dieses Artikels sind Privatdozentin Dr. Petra Kölle, ( FachtierĂ€rztin fĂŒr Reptilien und Fische ) und Dr. Johanna Moritz ( Fachgruppe Tierschutz Bayrisches Landesamt fĂŒr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. )

Tierschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Haltung, Transport und VerfĂŒtterung von Futtertieren in der Terraristik.

Die Terraristik ist ein Zweig der Heimtierhaltung, der im steten Zunehmen begriffen ist. Gehalten werden eine Vielzahl von Tieren, darunter nicht nur herbivore, sondern auch zahlreiche karnivore und omnivore Reptilien, sowie karnivore Amphibien und wirbellose Tiere wie Vogelspinnen und Skorpione. (und Ameisen)
Die artgerechte ErnĂ€hrung dieser Tiere ist ohne die Verwendung von gemeinhin als „Futtertieren“ bezeichneten lebenden oder toten Tieren nicht möglich.(...)
(...) Die Halter von Terrarientieren stehen daher vor dem Problem, den von ihnen gehalten Tieren regelmĂ€ĂŸig geeignete Futtertiere anbieten zu mĂŒssen. Zucht, Transport, Haltung und ggf. Tötung dieser Tiere fĂŒhren in der Praxis zu erheblichen Tierschutzproblemen, da oft vergessen wird, dass auch diese Tiere zunĂ€chst Tiere und erst dann Futter sind.(...)


(...) Manche Terrarianer verfĂŒttern auch „Wiesenplankton“, d.h. selbst gefangene Insekten. Diese Futtertierquelle muss aus verschiedenen GrĂŒnden jedoch kritisch gesehen werden. Viele Insekten stehen unter Artenschutz und dĂŒrfen nicht gefangen und der Natur entnommen werden. Es besteht auch immer die Gefahr, dass Parasiten direkt oder ĂŒber Zwischenwirte in das Terrarium eingeschleppt werden, wie z.B. Zecken oder WĂŒrmer.
Eine Belastung durch Pestizide kann zudem nicht ausgeschlossen werden.(...)

(...) Nach der „Tierhalternorm“ in § 2 Tierschutzgesetz muss jedes Tier ( auch, wenn es sich um Wirbellose handelt ) seiner Art und seinen BedĂŒrfnissen entsprechend angemessen ernĂ€hrt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Seine Möglichkeit zu artgemĂ€ĂŸer Bewegung darf nicht so eingeschrĂ€nkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder SchĂ€den zugefĂŒgt werden. Schließlich muss der Halter oder Betreuer ĂŒber die fĂŒr eine angemessene ErnĂ€hrung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und FĂ€higkeiten verfĂŒgen.(...)

(...) FĂŒr private Zuchten liegt eine angemessene Haltung deutlich ĂŒber den Minimalanforderungen fĂŒr Versuchstiere. Sie muss sich an den Anforderungen fĂŒr die Heimtierhaltung orientieren. Dies umfasst neben einem deutlichen grĂ¶ĂŸeren Platzangebot eine Strukturierung der Haltungseinrichtung im Sinne eines „Environmental Enrichment“ also RĂŒckzugsmöglichkeiten ( z.B. HĂ€uschen, Papprollen, KorkrindenstĂŒcke ) (...)
(...) Futtertiere mĂŒssen hygienisch einwandfrei gehalten werden, d.h. die Einstreu ist in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden, erfahrungsgemĂ€ĂŸ mindestens einmal wöchentlich, komplett zu wechseln und die KĂ€fige sind zu sĂ€ubern. Futtertierzuchten dĂŒrfen sich nicht schon von weitem durch den Geruch bemerkbar machen. Trinkwasser muss stets zur VerfĂŒgung stehen.(...)

(...) Die LebendfĂŒtterung von Insekten ist tierschutzrechtlich unproblematisch.(...)

Es ist anzumerken das es in dem Artikel hauptsÀchlich um die Haltung und Zucht von Wirbeltieren (MÀuse, Ratten, Kaninchen usw.) geht, aber eben auch um Insekten.

Gruß, swagman.



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