User des Monats Oktober 2024   ---   Denis  ---   Danke vom TEAM Ameisenforum  

Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?

Allgemeine Fragen und Themen über europäische Ameisenarten (hier keine Berichte)
Benutzeravatar
nepos
Halter
Offline
Beiträge: 290
Registriert: 6. Juli 2009, 11:13
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#1 Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?

Beitrag von nepos » 12. April 2010, 22:05

Hallo,

bin soeben beim Stöbern den Weiten eines vierbuchstabigen Internetauktionshausen auf ein Angebot gestoßen.

Dabei geht es um eine Ameisenfarm in der anscheinend nur Arbeiterinen gehalten werden sollten.

Das Produkt wird in AuszĂĽgen so beschrieben:"Ameisenfarm zum beobachten der kleinen Krabbler

Der Beobachtungsbehälter wird einfach mit Sand gefüllt.

Sammelschale neben Ameisenhaufen oder Ameisennest aufstellen, die Tiere laufen durch den Schlauch ins Gefäß."

Da es ja aber in Deutschland auch einige (streng) geschützte Arten gibt und die allgemein mit den Ameisenhaufen errichtenden Ameisen assoziiert werden könnte man ja daraus ableiten, dass dieses Produkt direkt zum Vollzug einer Straftat ausruft?

Sehe ich das richtig, dass so wie hier eigentlich nicht fĂĽr das Produkt geworben werden dĂĽrfte?

Beste GrĂĽĂźe
nepos


Abhängigkeit hat die Tendenz, innere Verbiegung des Willens zu bewirken, sie erzeugt die Neigung zur Anbequemung, zur Liebedienerei. – So entspringt die sittliche Aufgabe: die innere Widerstandskraft auszubilden, die dem Wahren und Rechten dient und treu bleibt, ob es Gunst und Neigung, oder Ungunst und Mißachtung bringt.-Friedrich Paulsen

Benutzeravatar
christian
Halter
Offline
Beiträge: 1737
Registriert: 5. April 2009, 12:54
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 27 Mal

#2 AW: Verboten oder nicht?Abzweigung aus Ameisenhaufen

Beitrag von christian » 12. April 2010, 23:13

Nein, soweit ich das verstanden habe, darf man nur keine Haufen beschädigen und/oder Königinnen entnehmen. Einige Arbeiterinnen aber durchaus (steht irgendwo so im Seifert).

mfG
christian



Benutzeravatar
nepos
Halter
Offline
Beiträge: 290
Registriert: 6. Juli 2009, 11:13
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#3 AW: Verboten oder nicht?Abzweigung aus Ameisenhaufen

Beitrag von nepos » 12. April 2010, 23:43

Danke christian, hab gleich mal im Seifert nachgeschaut und dort auch gleich die Antwort gefunden.

"Das Absammeln einer Probe von 20 Individuen aus einem Waldameisennest stellt für dieses jedoch keinerlei Gefahr dar und [color="Black"]sollte[/color] weder durch übermotivierte ehrenamtliche Natürschützer noch durch Behörden verfolgt werden."

Seifert,Bernhard, Ameisen-beobachten,bestimmen, Augsburg 1996,S. 96


Naja, also kann man davon ausgehen, dass man Bestimmungsproben ja einsammeln kann.
Jedoch geht mir das, was dort in der Artikelbeschreibung gesagt wird doch ĂĽber das, was im Seifert gesagt wird hinaus(ich meine nicht sie Zahl sondern den Zweck).


Abhängigkeit hat die Tendenz, innere Verbiegung des Willens zu bewirken, sie erzeugt die Neigung zur Anbequemung, zur Liebedienerei. – So entspringt die sittliche Aufgabe: die innere Widerstandskraft auszubilden, die dem Wahren und Rechten dient und treu bleibt, ob es Gunst und Neigung, oder Ungunst und Mißachtung bringt.-Friedrich Paulsen

Gast
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#4 AW: Verboten oder nicht?Abzweigung aus Ameisenhaufen

Beitrag von Gast » 13. April 2010, 10:12

Die Seifert-BĂĽcher sind nicht die Bibel, und Herr Dr. Seifert ist nicht der Gesetzgeber!

Seine Empfehlung an "übermotivierte ehrenamtliche Natürschützer und Behörden" ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist: Gesetz ist Gesetz; Waldameisen sind geschützt und dürfen nicht entnommen werden, schon gar nicht um sie in einer Ameisenfarm tot zu pflegen.

Für wissenschaftliche Zwecke kann man sich eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen. Selbst für Not- und Rettungsumsiedlungen ganzer Völker (wo es naturgemäß viele Opfer gibt) benötigen die Mitglieder der Dt. Ameisenschutzwarte eine Ausnahmegenehmigung.

Anbieter von Gelfarmen haben vor 2-3 Jahren damit geworben, dass "groĂźe Waldameisen am besten fĂĽr den Besatz" seien. Eine Intervention der DASW wurde zwar rotzfrech beantwortet, aber die Empfehlung zur Benutzung von Waldameisen wurde immerhin getilgt.
Nun ist das wohl ein neuer Anlauf dieser Firmen, die sich um die Erhaltung unserer Natur einen Schei..dreck kĂĽmmern, so lange sie nur Dumme finden, die ihnen die total ungeeigneten Ameisen-Sterbekisten gut bezahlen. :mad:

Fallt nicht drauf rein!

PS und edit: Inzwischen bieten die Verkäufer von Gelfarmen die Möglichkeit, sich lebende Ameisn zum Besatz beim Händler zu bestellen.
Ich möchte gerne wissen, welche Ameisen da geliefert werden.
Hat zufällig jemand schon mal eine solche Farm + Gutschein erhalten (Geschenk oder so) und die Ameisen bestellt?

MfG,
Merkur



Benutzeravatar
christian
Halter
Offline
Beiträge: 1737
Registriert: 5. April 2009, 12:54
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 27 Mal

#5 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?

Beitrag von christian » 13. April 2010, 14:05

Ja gut, vielen Dank fĂĽr die Richtigstellung. Dachte nur, dass sich der Herr Seifert mit der Gesetzgebung richtig auskennt, deshalb habe ich ĂĽberhaupt gepostet ;). Gut gesagt!

mfG
christian



Benutzeravatar
cleghinki
Einsteiger
Offline
Beiträge: 79
Registriert: 23. Juli 2009, 15:56
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#6 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?

Beitrag von cleghinki » 13. April 2010, 14:18

@merkur

Bravo. Flammende Rede ohne Platz fĂĽr Interpretationen.

Cleghinki


Der Kaffee schmeckt besser, wenn die Latrinen flussabwärts stehen

Benutzeravatar
Baumarkthammer
Fortgeschrittener Halter
Offline
Beiträge: 315
Registriert: 7. Mai 2009, 14:47
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 122 Mal

#7 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?

Beitrag von Baumarkthammer » 13. April 2010, 15:16

Diese Ameisenfarmen werden oft unter falschen Versprechungen verkauft.
So z.B. unter folgendem Link: http://www.techgalerie.de/6017/antworks.html
Hier wird geschrieben:
"In diesem schicken, gebogenen Acrylbehälter, der mit einem blauen Gel gefüllt ist, gründen Sie mühelos Ihre eigene Ameisenkolonie."
Dies ist in meinen Augen eine ganz eindeutige Lüge, da wohl niemand bestreiten wird, dass eine tatsächliche Koloniegründung darin unmöglich sein wird.

Nach einem kurzen Blick auf Google sieht man dann aber sogar die offizielle Internetpräsenz der Hersteller benutzt diese Lüge!
Hier wird gesagt:
"The AntWorks Gel is complete with nutrients to promote healthy growth in the new colony."
Dieser Satz steht auf der Startseite von http://www.antworksonline.com/

Ich habe allerdings zu den genauen Arten nicht viel Gefunden, nur eine Anmerkung in einem Werbevideo, dass es sich anscheinend um irgendeine Art Ernteameisen handelt.
Auf dieser Seite ist ein Bildnis einer Ameise, ob es gerade diese ist die man mitgeliefert bekommt ist mir allerdings nicht bekannt.



Benutzeravatar
Corsair
Halter
Offline
Beiträge: 909
Registriert: 29. Januar 2004, 16:22
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 49 Mal

#8 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?

Beitrag von Corsair » 13. April 2010, 15:25

Diese Gelfarm hat für mich sowieso schon immer wie ein Art Show-Gag für´s Büro ausgeschaut und hat sicher nichts mit einer guten Haltung zu tun.
Einmal die Woche lĂĽften sagt eh schon alles - ist ein Grab.

@neops: Was in der Werbung erlaubt ist oder nicht, ist schon komplexer als man annehmen will. In diesem Fall wĂĽrde aber der Menschenverstand schon sagen, dass man nicht mit Waldameisen werben sollte.

LG Corsair


"Gesegnet sei der Ameisenverstand, der zu klein fĂĽr Zweifel ist."

Neues Thema Antworten

Zurück zu „Europäische Ameisenarten & Allgemeines“