Händler kontaktieren, Ersatz verlangen, was anderes ist ziemlich sinnfrei.
Zu bedenken ist, dass Du nur innerhalb der ersten 6 Monate als Verbraucher
recht gut gestellt bist, was die Beweislast angeht. Denn nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bei Gefahrenübergang (Versand zu Dir) bereits vorgelegen hat. Danach musst Du als Käufer beweisen, dass dem so war:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit GefahrĂĽbergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei GefahrĂĽbergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Die
Verbraucherzentrale gibt einige Tipps zur Reklamation. Per E-Mail kann sich der Verkäufer halt evtl. noch rausreden (habe ich nie bekommen), daher im Zweifel per Einwurfeinschreiben die Reklamation zustellen und immer eine Frist setzen. Lässt der Verkäufer diese verstreichen, kannst Du nämlich komplett vom Kaufvertrag zurücktreten...