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Waldameisen

Allgemeine Fragen und Themen über europäische Ameisenarten (hier keine Berichte)
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BEnny
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#1 Waldameisen

Beitrag von BEnny » 18. Februar 2007, 21:12

Moin,

einige werden sie fĂĽr eine dumme Frage halten, aber ich stell sie trotzdem:
Mit was muss man rechnen wenn man Waldameisen halten wĂĽrde? (also Anzeige blablabla...!?)


MfG BEnny

halte: Camponotus ligniperda und Camponotus spec. (Australien)

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Oberst Emsig
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#2

Beitrag von Oberst Emsig » 18. Februar 2007, 21:49

Weil die Haltung streng verboten ist, wirst du wohl nicht viel Antworten bekommen können. Auch wäre die Haltung (schon alleine die Gründung) wohl schwirerig.

Hier einige Links, die du dir durchlesen solltest:

1) Hier gibt es viele Informationen über Ameisen. Erspart dir vllt die Öffnung des nächsten Threads (natürlich auch die örtliche Suchfunktion):
http://www.ameisenwiki.de/index.php/Hauptseite

2)Kritik kann dich erwarten:
http://ameisenforum.de/showthread.php?t=4520&page=2&highlight=Waldameisen

3)Nochmal ein bisschen was zur GrĂĽndung:
http://ameisenforum.de/thread.php?threadid=7738&hilight=waldameisen

4)Hier kannst du dir selbst geegnete Themen aus dem AF zur Waldameise raussuchen:
http://ameisenforum.de/search.php?searchid=202484


PS:@MainMan: Solangsam versteh ich was du meinst. -.-



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Rolande
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#3

Beitrag von Rolande » 18. Februar 2007, 21:58

Also ich denke mal mit einer Strafe von etwa 5000€ und im Wiederholungsfall so etwa 10000€.



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#4

Beitrag von TheSilence » 22. Februar 2007, 13:34

Was fĂĽr ein sinnloser Thread. :andiewand


mfg Daniel

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#5

Beitrag von BlackTermi » 22. Februar 2007, 13:58

@TheSilence

Was fĂĽr ein sinnloser Post :andiewand




;) Wollte auch mal wieder was posten.



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#6

Beitrag von BEnny » 22. Februar 2007, 14:17

Wie sinnlos ihr doch alle seid:andiewand


MfG BEnny

halte: Camponotus ligniperda und Camponotus spec. (Australien)

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#7

Beitrag von NIPIAN » 22. Februar 2007, 14:39

Ich bin der König des Spams!!!! JUHUUUUUUUU!!!!!



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#8

Beitrag von talleyrand » 22. Februar 2007, 14:45

Also, ich sehe nicht, wieso die Haltung "streng verboten" sein sollte.:haeh
Soweit ich die Regelung verstehe, sind die Waldameisen zu den "besonders und streng geschützten" (!) Tierarten zu zählen; d.h., daß sie der Natur weder lebend noch tot (!) entnommen werden dürfen.
Aber: Die Haltung scheint unter der Voraussetzung, daß man die Fähigkeit, die Kenntnisse und die Einrichtungen für eine artenschutzgerechte Haltung hat, okay, wenn - und das ist ein großes WENN - man den legalen Bezug nachweisen kann. Dieser bestünde dann im Nachweis eines legalen (!) EU-Imports oder in dem Nachweis, daß die Tiere aus einer Nachzüchtung dieser legal importierten Tiere hervorgegangen sind...
Ach ja, bei Wirbeltieren sieht das Ganze, wenn ich mich recht entsinne, noch schärfer aus.
Wichtig sind halt die ordnungsgemäßen Nachweise, und BEnny hat ja nun nicht geschrieben, daß er sammelnd durch den Wald latscht...
Allerdings ist mir fraglich, wie jemand - den Nachweis legaler Herkunft (den ich fĂĽr sehr schwer zu erbingen halte) vorausgesetzt- den Wald in seiner Wohnung artgerecht herstellen und eben nicht nur simulieren wollte...:verrĂĽckt
Die artgerechteste "Haltung" scheint mir doch eben die im Wald zu sein. Und hey, Freude ĂĽber Freude, das (nichteingreifende) Gucken im Wald ist ganz umsonst ;-)
Also insofern: noch eine sinnlose Antwort - denn über die Strafen möchte ich lieber nicht schreiben, sie sind nämlich meiner Meinung nach viel zu gering bemessen...:andiewand
Talleyrand

(P.S.: Die verschärften Regelungen bei den Waldameisen gelten bei Formica aquilonia, Formica lugubris, Formica polyctena und Formica rufa)



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