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Meine erste Präperation einer Formica sp.(pratensis]

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Harry Potter
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#1 Meine erste Präperation einer Formica sp.(pratensis]

Beitrag von Harry Potter » 8. Februar 2009, 16:42

Ich habe gestern zum ersten Mal eine Präperation durchgeführt. Dabei habe ich als Präperationsopfer eine Formica sp. Arbeiterin, die mit einigenanderen Arbeiterinnnen aus dem niedrigen Hügelnest rausschauten,(das warscheinlich Formica pratensis ist) genommen. Als erstes habe ich sie mit Hilfe von meinem Opa mit Ether betäupt bis sie tot war. Als nächstes habe ich ein kleines Dreieck aus Pappe gezeichnet und dann ausgeschnitten. Daraufhinhabe ich Präperiernadeln von meinem Opa genommen(die er als er studierte insgesamt und Tierarten sammeln und anschließend präperieren sollte) und es durch das Pappdreieck gestochen.
Danach habe ich die Ameise mit UHU Alleskleber auf das Papdreieck festgeklebt. Dabei habe ich ein bisschen zu viel Kleber genommen und zu sehr geschmiert, das es nicht so rauskam wie ich es mir gedacht habe.
Fürs Erste habe ich die Präperationsnadel auf einer Hartstyroporplatte angebracht. Werde später mit meinem Opa ein Kaste für die Präperate bauen.
Na gut, ist ja auch mein erster Versuch:baeh: .

Hier habe ich einige Bilder meiner Präperation:
Dateianhänge
Bild 012.jpg
Bild 011.jpg
Bild 010.jpg



chrizzy
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#2 AW: Meine erste Präperation einer Formica sp.(pratensis]

Beitrag von chrizzy » 8. Februar 2009, 16:59

Hallo,

Formica (Formica s. str.) pratensis ist in Deutschland gem. § 42 BNatSchG besonders geschützt. In Österreich sind sie gem. den verschiedenen Paragraphen der einzelnen Bundesländer und in der Schweiz [font=ArialMT][font=ArialMT][size=84]laut Art. 20 NHV [/font][/SIZE][/font]unter (besonderen) Schutz gestellt.

Die Entnahme aus der Natur und das Töten ist deshalb verboten, eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar, mWn sind hohe Geldstrafen möglich.

Im folgenden das Zitat des §42 BNatSchG von Deutschland:


(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören


Da dieses Forum Zuwiderhandlung gegen Gesetze nicht unterstĂĽtzt, wird der Thread von mir geschlossen.

lg, chrizzy



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