Hallo,
Formica (Formica s. str.) pratensis ist in Deutschland gem.
§ 42 BNatSchG besonders geschützt. In Österreich sind sie gem. den verschiedenen Paragraphen der einzelnen Bundesländer und in der Schweiz [font=ArialMT]
[font=ArialMT][size=84]laut Art. 20 NHV [/font][/SIZE][/font]unter (besonderen) Schutz gestellt.
Die Entnahme aus der Natur und das Töten ist deshalb verboten, eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar, mWn sind hohe Geldstrafen möglich.
Im folgenden das Zitat des §42 BNatSchG von Deutschland:
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
Da dieses Forum Zuwiderhandlung gegen Gesetze nicht unterstĂĽtzt, wird der Thread von mir geschlossen.
lg, chrizzy