User des Monats November 2024   ---   marcel  ---   Danke vom TEAM Ameisenforum  

Futtertiere unter Naturschutz?

Themen über andere Insekten und Spinnentiere.
Neues Thema Antworten
anthropod
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#1 Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von anthropod » 11. August 2009, 08:28

Jeden Spätsommer gibt es hier in meiner Gegend eine Laufkäferplage und zu Hoch-Zeiten müssen täglich an die hundert Krabbler aus dem Haus entfernt werden. Seit diesem Jahr kann ich immerhin einige an meine Ameisen abgeben, die diese gern annehmen. Das kann schon bequem sein, wenn das Futter von selbst bis vor die Arena krabbelt...
Im Moment sind es täglich nur zehn bis zwanzig Käfer, allerdings ist dieses Jahr ein neuer Gast darunter: der Lederlaufkäfer (Carabus coriaceus). Davon könnte ich jeden Tag zwei..drei Stück wegfangen. Sie zählen zu den größten Laufkäfern in Europa und an einem Käfer ist etwa soviel dran, wie an drei Steppengrillen.

Die wären also das perfekte Futter -- viel dran und keine Arbeit. Die Frage ist, sind sie geschützt? Laut Wikipedia sind sie es, nach anderen Quellen nicht. Beispielsweise werden sie beim Landesamt für Natur-usw.-Schutz NRW nicht als geschützt aufgeführt. Wobei fraglich ist, wie komplett diese Liste ist, da etwa kein Wort zu Ameisen drin steht.

Sind Carabus coriaceus nun geschützt? Gibt es irgendwo eine behördliche Liste der geschützten (Insekten-)arten?



Sahal
Halter
Offline
Beiträge: 1729
Registriert: 16. Februar 2006, 18:18
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#2 AW: Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von Sahal » 11. August 2009, 10:07

Hola,

eines der Probleme der Internet-Rehschärsche ist der Stand der Listen.
Unter anderem bei Ameisen habe ich mich schon schwindelig gesucht und grundlegend verschiedene Angaben gefunden, je nach Aktualität der im Netz präsentierten Listen.
Leider haben selbst die "offiziellen" Webseiten teils jahre- oder jahrzehnte alte Listen eingestellt, die wohl mal einer Aktualisierung bedürften.

Zu Carabus coriaceus:
wenn die Quellen aktuell sind und ich mich nicht verlesen habe, stehen alle Vertreter der Carabus seit dem 31.08.1980 unter besonderem Schutz in Deutschland, aber nur C. marginalis, C. menetriesi und C. nodulosus sind streng geschützt.

Lediglich in Schleswig-Holstein (Stand: 1998) solll die Art Carabus coriaceus in der Vorwarnung stehen, also stark rückläufig sein (Stand: Oktober 1982)

Online-Quellen:
http://www.wisia.de/index.html ; Stand: 22.12.2008 ; meine bevorzugte Quelle
http://www.science4you.org/platform/redlists/index.do ; Stand: 30.06.1998
http://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung#Streng_gesch.C3.BCtzte_K.C3.A4fer ; Stand unbekannt


Wenn die Flinte ins Korn gefallen ist, nicht gleich das Kind in den Brunnen werfen, auch wenn das der Tropfen ist, der dem Fass die Krone ins Gesicht schlägt!

anthropod
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#3 AW: Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von anthropod » 11. August 2009, 11:03

Dankeschön, vor allem für die Links! Der erste Link ist genau das, was ich gesucht hatte. Hoffentlich können die Quellen auch anderen dabei helfen, keine geschützten Arten zu verfüttern.

Dann werd ich die Lederlaufkäfer weiterhin etwas entfernt wieder aussetzen. Die Riesen waren mir bisher zu schade zum Töten. Mit den meisten anderen Käfern wird nicht so gnädig umgegangen, aber es ist auch wirklich unangenehm, wenn es überall krabbelt. Bei den Lästlingen handelt es sich überwiegend (80%) um Kopfkäfer (Broscus cephalotes) und teilweise den Großen Grabkäfer (Pterostichus niger) und andere. Besonders die Kopfkäfer können ganz fies zubeißen. Die Lederlaufkäfer sind dieses Jahr wie gesagt das erste Mal aufgetreten. Zweimal täglich werden die Käfer entfernt, im Anhang noch ein Bild von heute morgen als Größenvergleich.
Dateianhänge
kaefer.jpg



Sahal
Halter
Offline
Beiträge: 1729
Registriert: 16. Februar 2006, 18:18
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#4 AW: Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von Sahal » 11. August 2009, 11:21

Tscha, Du solltest wohl besser umziehen:

Zweimal täglich werden die Käfer entfernt
- Wenn Du den Käfern nachstellst: Verstoß gegen § 42 Absatz 1 Nr. 3 und 4 BNatSchG, Störverbot
- Wenn Du die Käfer fängst: § 42 Absatz 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG, Naturentnahmeverbot
- Wenn Du den Käfer gefangen hast: Verstoß gegen § 42 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG, Besitzverbot... by the way: schickes Foto :D

Dann werd ich die Lederlaufkäfer weiterhin etwas entfernt wieder aussetzen.
Boutz, der nächste Fettnapf: § 50 Absatz 1 NatSchG LSA, Aussetzungs- bzw Umsiedlungsverbot

Hoffentlich finden sie bei Dir nichts zu fressen, denn bestimmt ist irgendwo auch das Füttern verboten und reglementiert :D

War schön Dich kennengelernt zu haben, pack schon mal die Zahnbürste ein :baeh:


Aber Rettung ist in Sicht:
Abweichend von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

Kauf Dir ne Jägermütze und nen Flachmann und behaupte, die Käfer seien hilflos herumgeirrt, hatten fiebrige Augen und ganz deutlich gehustet!

Und da die mexikanische Schweinekäfer-Grippe kurzlebig ist, waren die Tiere bereits nach 5 Minuten fieberfrei und konnten wieder ausgesetzt werden.

Zumindest kannst Du bei dieser Begründung auf Unzurechnungsfähigkeit pochen :D


Wenn die Flinte ins Korn gefallen ist, nicht gleich das Kind in den Brunnen werfen, auch wenn das der Tropfen ist, der dem Fass die Krone ins Gesicht schlägt!

anthropod
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#5 AW: Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von anthropod » 11. August 2009, 11:58

Die Käfer kommen im Sommer durch angekippte Fenster rein. Das Haus ist ringsrum mit wildem Wein und Efeu bewachsen, was zusätzlich Kletterhilfen und Lebensraum bietet.

So ernst ist das ja nicht gemeint, aber wie müßte man denn vorgehen um im Einklang mit den Gesetzen zu sein? Waldameisen können ja in besonderen Fällen von befugten Personen umgesiedelt werden. Kann ich mir dann zweimal täglich einen befugten Naturschutz-Käfer-Sitter einbestellen, der Käfer wieder raussetzt? Ansonsten muß ich wohl meinen Ameisen wenigstens das Kellergeschoß als Arena geben oder strafunmündige Hühner im Haus halten. Hm, oder einen Wassergraben mit Zugbrücke ums Haus.

Ich stell ja den Käfern nicht nach -- die stellen mir nach! Naturentnahme-Verbot zieht auch nicht, da Innenräume von genutzten Immobilien wahrscheinlich nicht als Natur zählen. Bleibt nur noch Besitzverbot, da seh ich allerdings keinen Ausweg. Die Käfer sind ein herrenloses Gut, das ich mir in den Augen des Gesetzes wahrscheinlich zwangsweise aneigne, sobald ich die Käfer berühre. Vielleicht könne man mit irgendwelchen Hygiene- oder Gesundheitsamt-Vorschriften den Käfern Kontra geben.

Zum Glück greift der Ausnahme-Tatbestand. Die Käfer sind geschwächt durch die Klimaerwärmung und wegen mangelhafter bergsteigerischer Ausbildung durchs Fenster auf den Boden herabgestürzt. Auf dem Rückenschild liegend und hilflos strampelnd rette ich sie selbstlos vorm sicheren Hungertod, indem ich sie wieder vor die Tür setze.



Sahal
Halter
Offline
Beiträge: 1729
Registriert: 16. Februar 2006, 18:18
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

#6 AW: Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von Sahal » 11. August 2009, 14:39

Vielleicht könne man mit irgendwelchen Hygiene- oder Gesundheitsamt-Vorschriften den Käfern Kontra geben.
Wieso? Ist es so unhygienisch bei Dir?

Die Käfer kommen im Sommer durch angekippte Fenster rein. Das Haus ist ringsrum mit wildem Wein und Efeu bewachsen, was zusätzlich Kletterhilfen und Lebensraum bietet.
§ 4 Absatz 1 BArtSchV, Verbot des Fallenfangs!



Wie soll man mit den Gesetzen verfahren?
Man lässt sich nicht erwischen, und nimmt es locker !!!!

Die wohl meisten Tierschutz-Gesetze dieser Art sind eher für Säuger und ähnlich Gekröse geschrieben worden, Arten halt, die A) nicht lokal in Massen auftreten und anderen Ortes kaum zu sehen sind! B) eine geringere Reproduktion haben oder C) tatsächlich überall selten sind.


Wenn die Flinte ins Korn gefallen ist, nicht gleich das Kind in den Brunnen werfen, auch wenn das der Tropfen ist, der dem Fass die Krone ins Gesicht schlägt!

Benutzeravatar
Joachim

User des Monats Juli 2023
Experte der Haltung
Offline
Beiträge: 3145
Registriert: 17. November 2001, 13:07
Auszeichnung: 1
Hat sich bedankt: 306 Mal
Danksagung erhalten: 584 Mal

#7 AW: Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von Joachim » 11. August 2009, 15:42

Hrhr klasse Sahal :)

Jep, alle Carabus sind geschützt. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass es für den Laien nicht zumutbar ist, die Arten auseinander zu halten (den Vermerk findet man auch auf Wikipedia, war sehr überrascht). Es gibt durchaus sehr häufige Arten, der Schutz dient hier aber rein vorsorglich den seltenen Arten, die man nicht von den alltäglichen unterscheiden kann.


vG Joschi

Benutzeravatar
TRIA
Fortgeschrittener Halter
Offline
Beiträge: 1771
Registriert: 21. Juli 2004, 13:13
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

#8 AW: Futtertiere unter Naturschutz?

Beitrag von TRIA » 11. August 2009, 17:34

Jo, die lieben Gesetze :D Ich sollte mal eine Krähe einschläfern lassen, weil sie in der Natur nicht überlebt hätte (Flügelbruch war falsch behandelt worden). Als ich dann sagte das ich sie dann auf dauer Pflegen würde sind die gleich am kreisen gewesen, neeee dann bringen sie die her (NABU), das ist verboten. Frage: und was macht ihr damit? na einschläfern, sie würde ja nicht überleben:verrueckt: Super Gesetze, wenn du es nicht gesund bekommst, mach es tot, es ist strafbar ein geschütztes Tier zu halten, das ist dann Naturschutz.:respekt:


Eines Tages wird sich die Sonne zum roten Riesen aufblähen, die Erde verschlingen und das Universum wird über uns herzlich lachen.

Neues Thema Antworten

Zurück zu „Andere Insekten & Spinnentiere“