Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
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#9 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
Der Knackpunkt ist wie bei Nr 1 und bei Nr 3 der "vernĂĽnftige Grund" liegt der vor, darfst du das.
Und wenn das Fangen zur Haltung einer ist, darfst du auch das Nest dazu zerstören.
Und wenn das Fangen zur Haltung einer ist, darfst du auch das Nest dazu zerstören.
- Drachenfliege1
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#10 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
Danke das du auf die Paragraphen hingewiesen hast! Ich zu meinem Teil hätte es für nicht möglich gehalten dass dies Strafbar sei!
Gibt es eine Regelung zwischen Wildniss und Garten?
Gibt es eine Regelung zwischen Wildniss und Garten?
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#11 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
Ist es ja auch nicht. Weil der "vernünftige Grund" recht grob gefasst ist, sonst hättest du ziemliche Probleme.
Und natĂĽrlich gilt das auch fĂĽr den Garten, aber da als vernĂĽnftiger Grund schon gilt: "muss halt meinen Garten umgraben", ist es wiederum erlaubt.
Es ist ja auch eine Sache der Logik, wenn man schon bei der Beeinträchtigung ein Verbot sieht, weil anscheinend der vernünftige Grund durch das Vorhaben der Haltung nicht gerechtfertig ist, dann wäre auch das fangen aus diesem Grunde nicht erlaubt. Somit wäre es nicht erlaubt irgend eineGyne irgend einer Ameise (auch die nicht besonders geschützten) zu fangen.
Aber wenn die Haltung als vernünftiger Grund zulässig ist, dann sowohl für das Fangen, wie auch für das Zerstören der Lebensstätten.
Und natĂĽrlich gilt das auch fĂĽr den Garten, aber da als vernĂĽnftiger Grund schon gilt: "muss halt meinen Garten umgraben", ist es wiederum erlaubt.
Es ist ja auch eine Sache der Logik, wenn man schon bei der Beeinträchtigung ein Verbot sieht, weil anscheinend der vernünftige Grund durch das Vorhaben der Haltung nicht gerechtfertig ist, dann wäre auch das fangen aus diesem Grunde nicht erlaubt. Somit wäre es nicht erlaubt irgend eine
Aber wenn die Haltung als vernünftiger Grund zulässig ist, dann sowohl für das Fangen, wie auch für das Zerstören der Lebensstätten.
- Moya
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#12 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
Vielleicht sollte man juristische Arbeit auch den Juristen ĂĽberlassen.
Nr. 3 des Absatzes 1 ist expliziter gefasst als Nr. 1. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber wollte, dass eben dieses strenger geschĂĽtzt ist. Der Begriff des vernĂĽnftigen Grundes muss daher bei Nr. 3 strenger betrachtet werden, als bei Nr. 1.
Nr. 3 des Absatzes 1 ist expliziter gefasst als Nr. 1. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber wollte, dass eben dieses strenger geschĂĽtzt ist. Der Begriff des vernĂĽnftigen Grundes muss daher bei Nr. 3 strenger betrachtet werden, als bei Nr. 1.
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#13 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
Moya hat geschrieben:Vielleicht sollte man juristische Arbeit auch den Juristen ĂĽberlassen.
Genau die anderen dĂĽrfen keine Meinung haben und ihre AusfĂĽhrungen nicht darlegen, weil sie keine Juristen sind sehr gut. Ich bin der Meinung, das es wichtiger sein sollte, was man sagt, als wer man ist, oder was man gelernt hat. Jeder kann dann selber beurteilen, ob die Aussagen Sinn ergeben, oder nicht.
Ich sehe nicht, wo Nr 3. expliziter gefasst ist, bzw. Nr 1 weniger explizit. Sie sind beide sehr explizit und solltest du keine "vernünftigen Grund" haben, darfst du weder Tiere fangen, Töten, noch deren Lebensstätten zerstören.Nr. 3 des Absatzes 1 ist expliziter gefasst als Nr. 1. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber wollte, dass eben dieses strenger geschützt ist. Der Begriff des vernünftigen Grundes muss daher bei Nr. 3 strenger betrachtet werden, als bei Nr. 1.
Die Frage ist eben, ist die Haltung dieser Tiere der "vernünftige Grund". Meiner Meinung nach ja und daher rechtfertigt dieser auch die Zerstörung der Lebensstätten, wie auch das Fangen z. B. von Lasius niger Gynen. Außerdem behaupte ich, dass das Töten der Tiere, wie es unter Nr 1 erwähnt ist weit aus schwerwiegender ist, als die Zerstörung der Lebensstätten (wobei im Falle der Ameisen sicher dabei auch einige sterben)
- NIPIAN
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#14 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
Hoi,
isses nicht. Nach dem Gesetz ist strenggenommen auch das Entnehmen von Gynen nicht erlaubt. Aber, wie bei Walen und anderen Viechern: ein gewisser Entnahmegrad ist hinnehmbar, sofern er "vernĂĽnftig" ist. Also: in freier Wildbahn lebende Kolonien in Frieden lassen und sich mit einerGyne begnĂĽgen. Und nicht gleich die ganze Herde verspachteln.
Fertig aus, da gibt's keine WeichspĂĽlerei.
Ich hoffe, selbst Cayal versteht die völlige Nutzlosigkeit des Paragraphen.
Denn: Vernunft liegt im Auge des Betrachters.
a) Cayal
b) Moya
c) der Richter, der den Text auslegen darf.
"ohne VernĂĽnftigen Grund", das Fangen zum Zwecke der Haltung ist aber ein Solcher,
isses nicht. Nach dem Gesetz ist strenggenommen auch das Entnehmen von Gynen nicht erlaubt. Aber, wie bei Walen und anderen Viechern: ein gewisser Entnahmegrad ist hinnehmbar, sofern er "vernĂĽnftig" ist. Also: in freier Wildbahn lebende Kolonien in Frieden lassen und sich mit einer
Fertig aus, da gibt's keine WeichspĂĽlerei.
Ich hoffe, selbst Cayal versteht die völlige Nutzlosigkeit des Paragraphen.
Denn: Vernunft liegt im Auge des Betrachters.
a) Cayal
b) Moya
c) der Richter, der den Text auslegen darf.
- Moya
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#15 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
Es geht lediglich darum, dass ich einem Schreiner sicher auch nicht reinrede, wenn er mir meinen Tisch baut, da ich das Schreinerhandwerkt nicht gelernt habe. So solltest Du auch die Interpretation von Gesetzen den Leuten überlassen, die das können. Wenn eine Wiederholung in Worten im Gesetzt stattfindet, muss das noch lange nicht dasselbe bedeuten. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
Das Zerstören stellt zweifelsfrei einen größeren Eingriff dar. Deshalb wurde es in einer eigenen Nummer aufgenommen. Daneben steht der allgemeine Gedanke des Beunruhigen und Fangens. Das ist schlichtweg die Vorgehensweise des Gesetzgebers. Manche Dinge werden allgemeiner gefasst und sind nicht so strikt auszulegen (nach dem Wortlaut, wie Du es hier tust), andere Dinge sind genauer gefasst und haben einen kleinen bis gar keinen Spielraum an Auslegung.
Es ist daher nicht nur auf den Wortlaut zu achten (obwohl dieser primär durchaus den höchsten Anspruch hat), sondern auch, in diesem Fall, der Wille des Gesetzgebers. Dieser kann z.B. in der Veröffentlichung zu einem Gesetz nachgelesen werden. Ist dazu nichts geschrieben worden so dienen andere Auslegungsmethoden zum finden, was gemeint ist (siehe Link oben).
Im aller grössten Zweifel gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, die solche Auslegungen bestätigen. Da Du mir im Chat sagtest, dass Du solche Urteile bereits kennst, warte ich nun darauf, dass diese Aussage belegt wird. Ich persönlich kenne keine Urteile diesbzeüglich.
Moya
Das Zerstören stellt zweifelsfrei einen größeren Eingriff dar. Deshalb wurde es in einer eigenen Nummer aufgenommen. Daneben steht der allgemeine Gedanke des Beunruhigen und Fangens. Das ist schlichtweg die Vorgehensweise des Gesetzgebers. Manche Dinge werden allgemeiner gefasst und sind nicht so strikt auszulegen (nach dem Wortlaut, wie Du es hier tust), andere Dinge sind genauer gefasst und haben einen kleinen bis gar keinen Spielraum an Auslegung.
Es ist daher nicht nur auf den Wortlaut zu achten (obwohl dieser primär durchaus den höchsten Anspruch hat), sondern auch, in diesem Fall, der Wille des Gesetzgebers. Dieser kann z.B. in der Veröffentlichung zu einem Gesetz nachgelesen werden. Ist dazu nichts geschrieben worden so dienen andere Auslegungsmethoden zum finden, was gemeint ist (siehe Link oben).
Im aller grössten Zweifel gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, die solche Auslegungen bestätigen. Da Du mir im Chat sagtest, dass Du solche Urteile bereits kennst, warte ich nun darauf, dass diese Aussage belegt wird. Ich persönlich kenne keine Urteile diesbzeüglich.
Moya
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#16 AW: Ameisenkolonie fangen! Immer grausam?
NIPIAN hat geschrieben:Ich hoffe, selbst Cayal versteht die völlige Nutzlosigkeit des Paragraphen.
Denn: Vernunft liegt im Auge des Betrachters.
a) Cayal
b) Moya
c) der Richter, der den Text auslegen darf.
Letztlich ist meine, deine und Moyas Meinung dazu irrelevant und es kommt nur auf c) an, der muss bestimmen, ob einer vorliegt, ich dachte ja, dass ich ein Urteil gefunden hätte, leider stelle es sich nicht als solches raus (da war ich im Chat etwas zu voreilig)
Aber bevor man davon spricht, dass es verboten ist, sollte man sagen, dass Rechtsunsicherheit herrscht, weil man nicht weiĂź, ob es ein "vernĂĽnftiger Grund" ist oder nicht.
Rechtssicherheit wird man erst haben, wenn mindestends ein OLG ein Urteil dazu spricht. Wobei ich allerdings kaum davon ausgehe, dass irgend ein Staatsanwalt wegen Insekten (die haben ja eh noch einen geringeren Status als Wirbeltiere) je ein Vefahren eröffnen wird.
EDIT: Man kann das ganze noch weiter durchdenken. Ist das Erschlagen einer Stubenfliege, weil sie einen nervt, ein vernünftiger Grund? Darf ich Giftköder auf der Terrasse auslegen, weil mich die Ameisen dorft ärgern? Darf ich Hausameisen bekämpfen, die keinen Schaden an der Bausubstanz verursachen und auch sonst keine Gefahr darstellen, sondern lediglich lästig sind?