Hawk hat geschrieben:Bestimmt! Warum sollten Lehrer denn Urheberrechtsverletzungen begehen dürfen ohne für die Schäden/Folgen zu haften?
Das öffentliche Zugänglichmachen für Unterricht und Forschung ist klar geregelt. Mehr als erlaubt ist darf man halt nicht.
Das habe ich nur aufgefĂĽhrt, damit klar ist, dass es egal ist, ob man kommerzielle Interessen damit verfolgt oder nicht.