Formica fusca - geschützt und doch kaufbar?
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#10 AW: Formica fusca - geschützt und doch kaufbar?
Moya hat geschrieben:Das Aufheben von Steinen und stören der Nester ist gesetzlich verboten. Dies bitte nicht als Tipp ansehen!
Moya
Oh gut zu wissen
- Tamara-Jasmin
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#11 AW: Formica fusca - geschützt und doch kaufbar?
Was ist überhaupt noch erlaubt?
Das man Nester nicht stören soll ist mir ja völlig klar - wir haben hier genug Urlaubsgäste, die mal schnell den Weg verlassen und mal mit Ihrem Schirm in einem wunderbar angelegtem Haufen "nur guggn" wollen was da so los ist.
Aber Steine umdrehen - also das geht ja echt schon zu weit. Das ist ja nicht das einzige:
1.) Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. (§961 f. BGB).
2.) Es ist im gesamten Bundesgebiet verboten, gefangene Fische, die über dem Mindenstmaß liegen, in das Gewässer zurückzusetzten.
3.) Das spazieren abseits der Wege ist verboten, das suchen mit der Sonde, Parken am Waldrand, die Jäger warten nur darauf einen freilaufenden Hund zu sehen usw ...
Man macht sich nach dem Aufwachen mit dem ersten Augenaufschlag ja schon strafbar
Liebe Grüsse:
Tammy
Das man Nester nicht stören soll ist mir ja völlig klar - wir haben hier genug Urlaubsgäste, die mal schnell den Weg verlassen und mal mit Ihrem Schirm in einem wunderbar angelegtem Haufen "nur guggn" wollen was da so los ist.
Aber Steine umdrehen - also das geht ja echt schon zu weit. Das ist ja nicht das einzige:
1.) Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. (§961 f. BGB).
2.) Es ist im gesamten Bundesgebiet verboten, gefangene Fische, die über dem Mindenstmaß liegen, in das Gewässer zurückzusetzten.
3.) Das spazieren abseits der Wege ist verboten, das suchen mit der Sonde, Parken am Waldrand, die Jäger warten nur darauf einen freilaufenden Hund zu sehen usw ...
Man macht sich nach dem Aufwachen mit dem ersten Augenaufschlag ja schon strafbar
Liebe Grüsse:
Tammy
(Psalm 145:10) All deine Werke werden dich lobpreisen, o Jehova, Und deine Loyalgesinnten werden dich segnen.
#12 AW: Formica fusca - geschützt und doch kaufbar?
Ja, es ist traurig, dass bei uns ALLES gesetzlich geregelt werden muss!
Aber was ist der Grund?
Doch wohl die Unvernunft, mangelnde Einsicht und mangelndes Wissen sowie Rücksichtslosigkeit der "Normalbürger"!
-Hundeschei.e auf Gehsteig, Spielwiesen und in Sandkästen für Kinder.
-Freilaufende Hunde in der Natur, ja im Naturschutzgebiet.
-Abreißen oder gar Ausgraben von Blumen/ Pflanzen von deren Gefährdungsgrad man null Ahnung hat.
-Rasende Biker auf Wanderwegen im Wald.
und, und, und ....
Zum "Steinedrehen": Dem Biologen ist bekannt, dass es viele Tierarten gibt, darunter auch Ameisen, die erst dann unter einem Stein wohnen könen, wenn der über mehrere bis viele Jahre am Ort liegt, "eingewachsen" ist. Nach meinen eigenen Erfahrungen sind es unter den Ameisen gerade die seltenen und gefährdeten kleinen Arten aus den Gattungen Temnothorax, Myrmecina, Stenamma usw., die NUR in gut geschützten Nistgelegenheiten dem Druck der konkurrenzstärkeren Arten widerstehen können.
Dreht man so einen Niststein um, sind diese Arten weg, auch wenn man den Stein sorgfältig wieder zurück legt. Dann ziehen sofort Allerweltsarten wie Lasius niger oder Tapinomasp . unter den Stein, und vorbei ist's mit den schönen Raritäten...
Gleiches gilt für viele andere Arthropoden sowie Schnecken.
MfG,
Merkur
Aber was ist der Grund?
Doch wohl die Unvernunft, mangelnde Einsicht und mangelndes Wissen sowie Rücksichtslosigkeit der "Normalbürger"!
-Hundeschei.e auf Gehsteig, Spielwiesen und in Sandkästen für Kinder.
-Freilaufende Hunde in der Natur, ja im Naturschutzgebiet.
-Abreißen oder gar Ausgraben von Blumen/ Pflanzen von deren Gefährdungsgrad man null Ahnung hat.
-Rasende Biker auf Wanderwegen im Wald.
und, und, und ....
Zum "Steinedrehen": Dem Biologen ist bekannt, dass es viele Tierarten gibt, darunter auch Ameisen, die erst dann unter einem Stein wohnen könen, wenn der über mehrere bis viele Jahre am Ort liegt, "eingewachsen" ist. Nach meinen eigenen Erfahrungen sind es unter den Ameisen gerade die seltenen und gefährdeten kleinen Arten aus den Gattungen Temnothorax, Myrmecina, Stenamma usw., die NUR in gut geschützten Nistgelegenheiten dem Druck der konkurrenzstärkeren Arten widerstehen können.
Dreht man so einen Niststein um, sind diese Arten weg, auch wenn man den Stein sorgfältig wieder zurück legt. Dann ziehen sofort Allerweltsarten wie Lasius niger oder Tapinoma
Gleiches gilt für viele andere Arthropoden sowie Schnecken.
MfG,
Merkur