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Messor

Rose!
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#9 Re: Messor

Beitrag von Rose! » 1. März 2015, 22:16

Hi,

Das klingt ja eigentlich ganz gut. Tendiere auch zu den hesperius. Sind die deiner Erfahrung nach sehr empfindlich?

Das mit den Löwenzahnsamen ist ja eine gute Idee. Die bekommt man ja auch gut. Einseitig natürlich nicht!

LG



Rose!
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#10 Re: Messor

Beitrag von Rose! » 1. März 2015, 22:36

Und noch eine Frage: Muss ich beim Erwerb von Messer Ameisen irgendwas melden oder so?



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trailandstreet
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#11 Re: Messor

Beitrag von trailandstreet » 1. März 2015, 22:37

Ich hab Messor barbarus. Die lieben den Löwenzahnsamen auch. Mitunter bekommen die noch Gräsersamen.
So lange sie noch keine Majore haben, sind Samen mit härterer Schale, wie sie in Vogelfutter vorhanden sind, nicht geeignet, später aber kein Problem
mehr.



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#12 Re: Messor

Beitrag von Colophonius » 2. März 2015, 08:07

Hallo,


nein, du musst den Kauf und die Haltung von Messor-Ameisen nicht melden. Messor sollen recht empfindlich in der Gründungsphase sein, später geht es dann doch meistens recht einfach von der Hand. Ich hatte anfangs ein paar Schwierigkeiten, weil ich die Ameisen wohl zu kalt gehalten habe, seitdem es aber wirklich warm war, ging es dann stetig aufwärts.
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#13 Re: Messor

Beitrag von Rose! » 2. März 2015, 12:07

Vielen Dank. In einigen Fachgeschäften werden Risikoklasseerklärungen verlangt. Was hat es damit auf sich?



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#14 Re: Messor

Beitrag von Myrmecologicus » 2. März 2015, 12:20

Ich habe auch eine Risikoklassenerklärung bei dem kauf meiner P. pallidula bekommen. Die ist dafür da, dem Käufer zu erklären, was für Schäden aufkommen, wenn die Ameisen entkommen (Haus einnisten, unsere Fauna, Parasiten, Krankheiten). Denke mal die machen das, um den Käufer aufzuklären und vll damit sie nicht haften, falls was passiert.



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#15 Re: Messor

Beitrag von Colophonius » 2. März 2015, 13:09

Die Risikoerklärung ist das Ergebnis von - wohl gescheiterten - Verhandlungen zwischen wortstarken Gegnern der Exotenhaltung und dem Antstore. Sie soll dafür sorgen, dass die Halter von Exoten sich ihrer Verantwortung für ihre Tiere bewusst sind. Was man davon hält, muss jeder für sich beantworten.

Die Haftung für Schäden, die Haustiere verursachen, egal ob es „böse“ Exoten oder “harmlose“ einheimische Arten sind, ergibt sich übrigens aus § 833 Satz 1 BGB. Eine Risikoerklärung oder ähnliches ist dafür genau so wenig erforderlich wie das Verschulden des Halters.
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