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Formica rufa Haltungserlaubnis?

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The Warhound
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#1 Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von The Warhound » 30. April 2017, 17:17

IMG_1268.jpg
Hallo,
bei mir um die Ecke befinden sich mehrere große Nester der roten Waldameise Formica rufa (Ja, es ist Formica rufa. Der "Helm" auf dem Kopf ist ziemlich eindeutig). Ich habe diese Nester nun ein Jahr verfolgt und bin echt ein Fan von denen geworden.
Der Nachteil ist ja das sie unter Naturschutz. So steht es zumindest auf der roten Liste von 2005. Da gelten sie als besonders gefährdet (Weis jemand ob sich da was geändert hat?). Doch ein Absatz ließ mir einen Hoffnungsschimmer :

Ausnahmen von § 44 für Not- und Rettungsumsiedelungen von bedrohten Waldameisenvölkern sowie für Formikarienhaltung regelt § 45 Abs. 7 Nr. 2/3 BNatSchG.
http://www.ameisenschutzwarte.de/rechtliches.php

Da steht "Außnahmen bei Formicarienhaltung". Nun frage ich mich ob ich mir nicht eine einzelne Königin schnappen darf und sie in einem RG halten darf? Über Antworten würde ich mich freuen.
Außerdem habe ich oft beobachten können das die beflügelten Königinnen von den Arbeitern beschützt wurden aber die unbeflügelten von den Arbeiterinnen zerkleinert wurden.Es waren sicher die Königinnen vom eigenen Nest da nur das eine schwärmte. Irgendeine Ahnung wieso?

Außerdem, was wenn ich eine Königin nehmen würde die von Arbeiterinnen angegriffen wird, sie rette und sie dann mitnehme?

Hier sind jetzt noch ein paar Fotos vom Schwarmflug:
Ich freue mich über Antworten,
Warhound
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Maddio

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#2 Re: Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von Maddio » 30. April 2017, 17:22

The Warhound hat geschrieben:Der Nachteil ist ja das sie unter Naturschutz.


Sie gelten als besonders geschützt:

Für die besonders geschützten Arten gelten nach § 44 BNatSchG bestimmte Zugriffsverbote. Unter anderem ist es verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.


http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/36339/



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#3 Re: Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von Gast » 30. April 2017, 18:57

Wow tolle Fotos, da fühlt man sich wie mitten din im Ameisenhaufen.

Ich hatte auch mal vor einiger Zeit mit dem Gedanken gespielt, mal nachzufragen, ob ich eine Ausnahmegenehmigung bekäme, habe es aber dann doch sein gelassen, da ich eh nur noch stark reduziert Ameisen halte. Wenn Du im Landkreis wohnst, musst Du beim Landratsamt nachfragen, ansonsten bei der Stadt bei der jeweiligen Naturschutzbehörde, die erteilen dann auch die Ausnahmeregelungen.

Falls Du eine Genehmigung bekommst, würde ich allerdings niemanden mitteilen, wo Du genau wohnst. Du kannst nämlich sicher sein, dass einige besondres eifrige Ameisenschützer alles tun werden (Behörde anschreiben, anrufen), damit, damit Dir keine Genehmigung mehr erteilt wird ;). Vorzeigen musst Du eine solche Genehmigung eh nur der Behörde, die sie dir ausgestellt hat und die würden dann eh bescheid wissen. Mir wollte man auch schon das Veterinäramt, den Bund Naturschutz und die lokalen Naturschutzbehörden auf den Hals hetzen, gut bis jetzt habe ich noch nichts von denen gehört...



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#4 Re: Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von Erne » 30. April 2017, 20:16

Nun frage ich mich ob ich mir nicht eine einzelne Königin schnappen darf und sie in einem RG halten darf?

Das wird nichts.
Die gesetzlichen Hürden, wurden schon angesprochen.
Schaue Dir an unter welchen Voraussetzungen diese Art gründet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Waldameise

Grüße Wolfgang



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#5 Re: Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von Formicarius » 30. April 2017, 20:16

Hi,
ich glaube kaum das ein privater Ameisenhalter "just for fun" an diese Papiere kommen könnte.
Ich kann mich aber erinnern das der Besitzer von Antdealer vor ein paar Jahren mal Formica sensu stricto Kolonien hochziehen wollte, um diese später wieder auszuwildern.
Hat man aber nie mehr etwas von gehört.

Ich denke aber die langfristige Formicarienhaltung dieser Arten ist so gut wie unmöglich.
Wie willst du bitte einen 2-3m Ameisenhaufen mit mehreren Millionen Tieren versorgen?

Ich könnte mir vielleicht die "Freilandhaltung" vorstellen wenn man ein Grundstück im Wald hat. :D



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#6 Re: Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von trailandstreet » 30. April 2017, 21:42

So ein Waldameisenvolk wächst schon einmal sehr flott und benötigt einiges an Platz. Da ist man dann schon bei Ausmaßen, die auch eine Attaanlage hat.
Im Übrigen können die schon einige hundert Heimchen am Tag verdrücken.
Nur um es mal zu erwähnen.


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#7 Re: Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von The Warhound » 1. Mai 2017, 13:47

OK, danke für die vielen Antworten. Ich werde es dann wohl lieber sein lassen. Schade eigentlich. Sind sehr schöne Tiere.
Vielen Dank,
Warhound



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#8 Re: Formica rufa Haltungserlaubnis?

Beitrag von trailandstreet » 1. Mai 2017, 23:03

Das hier ist zwar nicht F rufa, aber die Anlage wäre vergleichbar.
Nur die Kühlung braucht F rufa nicht.
http://www.nmbe.ch/informieren/aktuell/ ... igenwillig



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