Hi,
Ich möchte anmerken, dass es "besonders geschützte Arten" heißt. Wenn man schon extra einen Thread dafür aufmacht, sollte auch die entsprechende Terminologie verwendet werden. Vlt kann ein Mod das in der Überschrift entsprechend anpassen, vorzugsweise unter Berufung auf die entsprechenden Gesetze, bspw.
"Besonders geschützte Ameisenarten nach BNatSchG" und BArtSchV".
Es sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass es für Interessenten an einer Haltung von
Formica s. str. durchaus Möglichkeiten gibt, diese ganz legal zu halten. Natürlich sollte so eine Haltung gut geplant werden, allein wegen des Platzanspruchs, aber es gibt ja auch genug Leute die z.B. Blattschneiderameisen halten.
Arten, die ausschließlich den nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegen, dürfen aus einem Drittland nur dann eingeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
[...]
Arten Anl. 1 BArtSchV: es genügt der Nachweis, dass die Exemplare aus einem Drittland stammen. Dieser Nachweis kann formlos geführt werden.
Der Besitz und die Vermarktung dieser Arten ist in Deutschland grundsätzlich zulässig, wenn
• die Exemplare legal in der EU gezüchtet wurden oder
• die Exemplare vor einem bestimmten Termin erworben wurden oder
• die Exemplare legal in einem anderen EU-Staat der Natur entnommen
und vermarktet wurden oder
• die zuständige Behörde eine Ausnahme zugelassen hat.
https://www.bfn.de/themen/cites/regelungen-rechtsgrundlagen/regelungen.htmlFormica s. str. sind in dieser ersten Anlage der Bundesartenschutzverordnung geführt, somit treffen die oben genannten Bestimmungen zu:
http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1.htmlLG Maddio