Sind das Formica polyctena?
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- Halter
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#25 AW: Sind das Formica polyctena?
Ich habe veruscht nach zu gucken auf Deutsche Ameisenschutzwarte e.V., konnte aber nichts finden. Wenn ich nicht beweisen kann, dass die Ameisen aus Norwegen kommen, kann mir eine Haftstarfe drohen?
- Smaug
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#27 AW: Sind das Formica polyctena?
Hallo Leute,
ich bin ĂŒberrascht: Da bietet jemand aus Norwegen eine in Deutschland besonders geschĂŒtzte Art an und schon wird mehrheitlich geglaubt, dass es dann auch erlaubt ist, diese Art hier zu halten. Es findet sich kein Hinweis auf eine Einfuhrgenehmigung in den BeitrĂ€gen von Sawyer.
Gem. § 42 BNatSchG besteht ein absolutes Besitzverbot. Dieses Verbot wird nur eingeschrÀnkt durch § 43 BNatSchG, wo von auslÀndischer Herkunft als EinschrÀnkung nicht die Rede ist. Neben dem Besitz- besteht auch noch ein Handelsverbot.
Nach meinem RechtsverstĂ€ndnis genieĂt eine in Deutschland geschĂŒtzte Art diesen Schutzstatus sowie sie ĂŒber die deutsche Grenze gelangt. Sei es nun, dass ein solches Tier krabbelnd, fliegend oder laufend die Grenze ĂŒberschreitet oder mit Hilfe des Menschen (wie in diesem Fall).
Prof. Buschinger hat auf der von chrizzy verlinkten Seite nur von "Leider scheint es bei uns legal zu sein, ..." gesprochen. Also kein Indiz dafĂŒr, dass es in Deutschland nicht verboten ist.
Ich wĂŒrde Sawyer dringend raten, die Finger davon zu lassen.
ich bin ĂŒberrascht: Da bietet jemand aus Norwegen eine in Deutschland besonders geschĂŒtzte Art an und schon wird mehrheitlich geglaubt, dass es dann auch erlaubt ist, diese Art hier zu halten. Es findet sich kein Hinweis auf eine Einfuhrgenehmigung in den BeitrĂ€gen von Sawyer.
Gem. § 42 BNatSchG besteht ein absolutes Besitzverbot. Dieses Verbot wird nur eingeschrÀnkt durch § 43 BNatSchG, wo von auslÀndischer Herkunft als EinschrÀnkung nicht die Rede ist. Neben dem Besitz- besteht auch noch ein Handelsverbot.
Nach meinem RechtsverstĂ€ndnis genieĂt eine in Deutschland geschĂŒtzte Art diesen Schutzstatus sowie sie ĂŒber die deutsche Grenze gelangt. Sei es nun, dass ein solches Tier krabbelnd, fliegend oder laufend die Grenze ĂŒberschreitet oder mit Hilfe des Menschen (wie in diesem Fall).
Prof. Buschinger hat auf der von chrizzy verlinkten Seite nur von "Leider scheint es bei uns legal zu sein, ..." gesprochen. Also kein Indiz dafĂŒr, dass es in Deutschland nicht verboten ist.
Ich wĂŒrde Sawyer dringend raten, die Finger davon zu lassen.
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#28 AW: Sind das Formica polyctena?
Hallo,
@ Smaug: Hier ein Teil des Gesetzestextes von §43: (hervorhebung durch mich)
§ 43 BNatSchG, Ausnahmen
(1) 1 Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen
Nach meiner Auffassung ist Norwegen hier ein Drittland, aus dem man die Ameisen rechtmĂ€Ăig importiert hat (sofern sie dort nicht unter einem besonderen Schutz stehen). Unter die Ausnahme davon (Kursiv hervorgehoben) fallen sie meines Erachtens nach auch nicht.
Oder verstehe ich in dem Text etwas falsch?
Wie man die Herkunft bestÀtigen will, ist ein anderes Problem - wenn man das nicht kann, hat man wohl ein Problem^^
@ Sawyer: Du solltest dir die hier gegebenen Informationen ĂŒber die kaum mögliche Haltung von Waldameisen zu Herzen nehmen.
lg, chrizzy
@ Smaug: Hier ein Teil des Gesetzestextes von §43: (hervorhebung durch mich)
§ 43 BNatSchG, Ausnahmen
(1) 1 Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen
- Tiere und Pflanzen der besonders geschĂŒtzten Arten, die rechtmĂ€Ăig
- in der Gemeinschaft gezĂŒchtet und nicht herrenlos geworden sind, durch kĂŒnstliche Vermehrung gewonnen oder der Natur entnommen worden sind,
- aus DrittlÀndern in die Gemeinschaft gelangt sind,
- Tiere und Pflanzen der in § 42 Abs. 3 Nr. 2 genannten Arten, die vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 rechtmĂ€Ăig in der Gemeinschaft erworben worden sind.
Nach meiner Auffassung ist Norwegen hier ein Drittland, aus dem man die Ameisen rechtmĂ€Ăig importiert hat (sofern sie dort nicht unter einem besonderen Schutz stehen). Unter die Ausnahme davon (Kursiv hervorgehoben) fallen sie meines Erachtens nach auch nicht.
Oder verstehe ich in dem Text etwas falsch?
Wie man die Herkunft bestÀtigen will, ist ein anderes Problem - wenn man das nicht kann, hat man wohl ein Problem^^
@ Sawyer: Du solltest dir die hier gegebenen Informationen ĂŒber die kaum mögliche Haltung von Waldameisen zu Herzen nehmen.
lg, chrizzy
- Smaug
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#29 AW: Sind das Formica polyctena?
Da habe ich den Text missverstanden. Wenn man das Gesetz und die darin enthaltenen Verweise alle liest, kann man schon mal ganz schön ins Trudeln kommen. Da hat Prof. Buschinger mit seiner Formulierung Recht, wenn er schreibt, dass es wohl legal zu sein scheint. Schon traurig, wieviel Schlupflöcher es gibt. Asche auf mein Haupt.