ok, wir können auch kleinkrämerig werden
google:
https://www.aqualog.de/blog/die-eu-erwe ... ver-arten/Verordnungen sind Rechtsakte, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern gelten, ohne dass sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern.
man kann sich jetzt auch darüber streiten, ob ein Eu-weites VERBOT gleichzusetzen ist mit einem Gesetz oder ob es tatsächlich bei einer solch klaren Aussage noch einem Gesetz bedarf.Erneut wurde die Liste der als invasiv erachteten Tier- und Pflanzenarten, deren Handel, Pflege, Zucht und Transport EU-weit verboten sind, erweitert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 13.7.2022 und die Verordnung trat 20 Tage später in Kraft, also am 3.8.2022. Die Erweiterung betrifft folgende Arten (in Fettdruck: Arten, die im Hobby vertreten sind):
Ich fĂĽr meinen Teil als OttonormalbĂĽrger gehe jedoch davon aus, dass es sicherlich gute GrĂĽnde fĂĽr ein EU-weites VERBOT gibt und man das nicht aus reiner Langeweile behauptet und wĂĽrde mich einfach daran halten.
Und nun klinke ich mich hier einfach mal aus.