ich bin vorhin ĂŒber einen Text gestolpert, als ich Informationen ĂŒber die Hundehaltung in einer Mietwohnung sammeln wollte. Dort steht:
Ameisen gehören meiner Meinung nach nicht unbedingt zu den allgemein ĂŒblichen Haustieren, ebenso sind viele von den gehaltenen Exemplaren exotischer Herkunft. Andererseits können sie die anderen Anwohner auch nicht wirklich belĂ€stigen, ausgenommen sie nisten sich nach einem Ausbruch in der Wohnung ein. WeiĂ irgendjemand mehr darĂŒber?Bei welchen Tieren muss gar keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat unter dem Az.: 8 ZR 10/92 bereits in einem Urteil vom 20. Januar 1993 festgestellt, dass bei Tieren, deren Vorhandensein von Natur aus weder durch GeruchsbelĂ€stigung noch durch LĂ€rmbelĂ€stigung Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Mietparteien haben können, auch nicht verboten werden dĂŒrfen. Erfasst sind hiervon Zierfische im Aquarium oder sonstige Kleintiere wie Schildkröten, Hamster, Meerschweinchen oder Ă€hnliches, wenn diese nicht in ungewöhnlicher hoher Anzahl gehalten werden.
Nicht ohne weiteres erlaubt sind dagegen Spinnen, Schlangen oder sonstige exotische Tiere, die nicht zur allgemein ĂŒblichen Haustierhaltung gehören. Bei der Ăberlegung, ob man sich ein exotisches Tier anschafft und in einer Mietwohnung halten sollte, sollte immer das Gebot der gegenseitigen RĂŒcksichtnahme herangezogen werden. Da der Vermieter fĂŒr diese Tiere nicht unbedingt einen Rechtsanspruch auf Erlaubnis durch den Vermieter hat, empfiehlt es sich, den Vermieter vor dem Kauf eines solchen Tieres zu fragen, ob die Haltegenehmigung hierfĂŒr erteilt werden kann. Ganz generell gilt, dass beim Einzug in eine neue Wohnung die Frage der Tierhaltung ganz konkret angesprochen und geklĂ€rt werden sollte.
GrĂŒĂe