Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

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Fraaap
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#1 Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Fraaap » 29. Juli 2008, 19:45

Hallo,

ich bin vorhin ĂŒber einen Text gestolpert, als ich Informationen ĂŒber die Hundehaltung in einer Mietwohnung sammeln wollte. Dort steht:

Bei welchen Tieren muss gar keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat unter dem Az.: 8 ZR 10/92 bereits in einem Urteil vom 20. Januar 1993 festgestellt, dass bei Tieren, deren Vorhandensein von Natur aus weder durch GeruchsbelĂ€stigung noch durch LĂ€rmbelĂ€stigung Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Mietparteien haben können, auch nicht verboten werden dĂŒrfen. Erfasst sind hiervon Zierfische im Aquarium oder sonstige Kleintiere wie Schildkröten, Hamster, Meerschweinchen oder Ă€hnliches, wenn diese nicht in ungewöhnlicher hoher Anzahl gehalten werden.

Nicht ohne weiteres erlaubt sind dagegen Spinnen, Schlangen oder sonstige exotische Tiere, die nicht zur allgemein ĂŒblichen Haustierhaltung gehören.
Bei der Überlegung, ob man sich ein exotisches Tier anschafft und in einer Mietwohnung halten sollte, sollte immer das Gebot der gegenseitigen RĂŒcksichtnahme herangezogen werden. Da der Vermieter fĂŒr diese Tiere nicht unbedingt einen Rechtsanspruch auf Erlaubnis durch den Vermieter hat, empfiehlt es sich, den Vermieter vor dem Kauf eines solchen Tieres zu fragen, ob die Haltegenehmigung hierfĂŒr erteilt werden kann. Ganz generell gilt, dass beim Einzug in eine neue Wohnung die Frage der Tierhaltung ganz konkret angesprochen und geklĂ€rt werden sollte.
Ameisen gehören meiner Meinung nach nicht unbedingt zu den allgemein ĂŒblichen Haustieren, ebenso sind viele von den gehaltenen Exemplaren exotischer Herkunft. Andererseits können sie die anderen Anwohner auch nicht wirklich belĂ€stigen, ausgenommen sie nisten sich nach einem Ausbruch in der Wohnung ein. Weiß irgendjemand mehr darĂŒber?

GrĂŒĂŸe



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Hawksfire
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#2 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Hawksfire » 29. Juli 2008, 20:02

Hallo,
ich habe erst kĂŒrzlich einen (neuen) Mietvertrag unterschrieben, da ich mit meiner Freundin zusammen ziehen werde.
Dass die Meisis evtl. nicht mitkommen könnten, stand gar nicht erst zur Diskussion, jedoch habe ich auf diesen Artikel im Mietvertrag extra ein Auge geworfen, ob es da EinschrÀnkungen gÀbe:

Die Haltung einer Haustieres, insbesondere eines Hundes oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur fĂŒr den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des vermieters zulĂ€ssig, die bei VOrliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann.
Das Halten, nicht ZĂŒchten, von Kleintieren, von denen Weder StĂ€rung noch SchĂ€digung ausgehen können, bedarf allerdings keiner Zustimmung.
Der tierhaltende Mieter haftet undeingeschrĂ€nkt fĂŒr alle durch die Tierhaltung entstandenen SchĂ€den.
So viel zu unserer Klausel.
NatĂŒrlich, frage ich nicht explizit nach, denn es bestĂŒnde ja die Gefahr, des Verbotes.
Also werde bzw. wĂŒrde ich mich auf den geltenden Mietvertrag berufen, der das Halten von Kleintieren, von denen keine SchĂ€digung und/oder Störung ausgeht, nicht verbietet.

Ich denke, das ganze hĂ€ngt mehr vom jeweiligen Mietvertrag, als von allgemeingĂŒltigen Sachen.



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Robbsen
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#3 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Robbsen » 29. Juli 2008, 21:22

Ich denke das Problem ist das Wort "SchÀdigung"

Viele Ameisenarten die angeboten werden selbst unter Haltungsgruppe 1 sind ganz schön gefĂ€rhlich wenn sie ausbĂŒchsen.
Z.b. die Camponotus ligniperda sind ja Holzliebende Ameisen, ich denke das es hierbei ordentlich zu Problemen kommen kann.



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TRIA
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#4 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von TRIA » 29. Juli 2008, 21:42

Mal ehrlich, kratzt euch das? wann war euer Vermieter das letzte mal zum Kaffee bei euch und hat eure Meisen gesehen? :D


Eines Tages wird sich die Sonne zum roten Riesen aufblĂ€hen, die Erde verschlingen und das Universum wird ĂŒber uns herzlich lachen.

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Hawksfire
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#5 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Hawksfire » 29. Juli 2008, 21:45

TRIA hat geschrieben:Mal ehrlich, kratzt euch das? wann war euer Vermieter das letzte mal zum Kaffee bei euch und hat eure Meisen gesehen? :D


Darum geht's ja nicht.
Ob es rechtlich erlaubt ist, oder nicht, ist was vollkommen anderes, als ob der Vermieter davon weiß, oder nicht.



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TRIA
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#6 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von TRIA » 29. Juli 2008, 23:37

Rechtlich nein, es sind keine Haustiere. Hab ich alles hinter mir :) Ich hatte eine Vogelspinnenzucht und einige Mieter hatten das mitbekommen. Ich mußte sogar einer Wohnungsbegehung zustimmen, erst als mir meine AmtstierĂ€rztin bestĂ€tigte das meine Becken ausbruchsicher waren,gab die Gesellschaft ruhe. Witziger weise hatten sie mehr Probleme mir meine Ratten zu genehmigen. Ich mußte einer ErklĂ€rung unterschreiben das ich meine Ratten langsam "aussterben" lasse und keine neuen ZĂŒchte. Hat sie nicht mal intessiert das es keine normalen Ratten waren, meine Frau hatte mit denen sogar Preise gewonnen :)


Eines Tages wird sich die Sonne zum roten Riesen aufblĂ€hen, die Erde verschlingen und das Universum wird ĂŒber uns herzlich lachen.

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swagman
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#7 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von swagman » 30. Juli 2008, 08:55

Hallo.

Soweit ich informiert bin haben Vermieter keine rechtliche Handhabe bei Kleintieren.
Selbst Ratten dĂŒrfen gehalten werden. Bei einer Zucht liegt das Ganze aber anders, da es dann eben zu GeruchsbelĂ€stigung und Ă€hnlichen kommen kann.
Aber kein Vermieter kann etwas gegen z.B. Aquarien, Kleinvögel, Hamster, Insekten, Reptilien usw. sagen. NatĂŒrlich gibt es Schadinsekten bei welchen die Sachlage anders aussieht, aber welcher Vermieter kennt sich schon damit aus?
Giftschlangen und große Echsen, Giftspinnen usw. muss man ja sowieso behördlich melden. Da mĂŒssen die Anlagen eben, wie von TRIA erwĂ€hnt, von einem Amtstierarzt abgenommen werden.

Wenn es heißt, keine Haustiere erlaubt, sind damit in erster Linie Hunde und Katzen gemeint.
Ich hatte bisher noch keine Probleme mit meinen Ameisen. Bei meiner letzten Wohnung musste der Vermieter mal rein, wegen einem Schaden den er beheben musste, aber mehr als komisch geschaut hat er auch nicht als er meine Ameisen gesehen hat. Dann kommen die ĂŒblichen Fragen, halten sie Ameisen als Haustiere??? Warum denn das??? Was fressen die denn? usw. Auf die letzte Frage hab ich gleich geantwortet: Haben sie sich noch nicht gewundert, dass im Keller keine Spinnen mehr sind? Schon waren die Ameisen sogar nĂŒtzlich.^^
Und meine jetzige Vermieterin ist zugleich eine gute Freundin die mich schon seit Jahren kennt. Sie "darf" meine Ameisen versorgen wenn ich in Urlaub fahre. Hat sie vorher schon gemacht, daher wusste sie was sie sich inÂŽs Haus holt.^^ War ein glĂŒcklicher Zufall das sie gerade eine Wohnung frei hatte als ich eine neue gesucht habe.



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Hawk
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#8 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Hawk » 4. August 2008, 20:34

Das Urteil das Fraap zitiert bezieht sich auf Allgemeine GeschĂ€fsbedingungen. Der BGH meint, es sei nicht gestattet per Mietvertrag formularmĂ€ĂŸig die Kleintierhaltung zu untersagen. Sofern der Vetrag individuell ausgehandelt wurde kann das anders sein. Das ist aber wohl nicht die Regel.

Falls ein solcher Genehmingungsvorbehalt in einem formularmĂ€ĂŸigen Mietvertrag steht, dann darf man meiner Meinung nach Kleintiere trotz fehlender Genehmigung halten. KĂŒhe und Pferde nicht!

Die, wenn auch gemietete, Wohnung ist ein besonders geschĂŒtzter privater Raum. In ihm sollte es grundsĂ€tzlich möglich sein sich frei zu entfalten.

Grenzen sind die legetimen AnsprĂŒche Dritter. Kleintierhaltung darf vom Vermieter verboten werden. Er bestimmt zunĂ€chst als EigentĂŒmer ĂŒber sein Eigentum. Durch die Vermietung ĂŒberlĂ€sst er die Nutzung der Wohnung einem anderen. Der soll sich grundsĂ€tzlich frei entfalten dĂŒrfen.

Hat der Vermieter ein Interesse Tierhaltung zu verbieten, etwa, weil Katzen die Teppiche und Tapeten zerstören könnten, gefÀhrliche Tiere ausbrechen und andere schÀdigen können... usw. dann darf er sie verbeiten bzw die Genehmigung versagen. Und in diesem Fall auch durch AGB, als vorformulierte VertrÀge.

Ich meine, dass es sich bei der Ameisenhaltung so verhÀlt, dass es stark auf die Art ankommt, ob der Vermieter die Haltung verbieten darf.
Darum enthalten die aktuellen VertrÀge eine Klausel, in der der Mieter verpflichtet wird, sich eine Genehmigung des Vermieters zu besorgen.
So können alle Parteien schön darĂŒber sprechen, ob und wem die Tiere zugemutet werden können.

Die Standartantwort ist also wie immer: "Es kommt drauf an."


Freiheit stirbt mit Sicherheit.

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