Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

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Fraaap
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#1 Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Fraaap » 29. Juli 2008, 19:45

Hallo,

ich bin vorhin über einen Text gestolpert, als ich Informationen über die Hundehaltung in einer Mietwohnung sammeln wollte. Dort steht:

Bei welchen Tieren muss gar keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat unter dem Az.: 8 ZR 10/92 bereits in einem Urteil vom 20. Januar 1993 festgestellt, dass bei Tieren, deren Vorhandensein von Natur aus weder durch Geruchsbelästigung noch durch Lärmbelästigung Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Mietparteien haben können, auch nicht verboten werden dürfen. Erfasst sind hiervon Zierfische im Aquarium oder sonstige Kleintiere wie Schildkröten, Hamster, Meerschweinchen oder ähnliches, wenn diese nicht in ungewöhnlicher hoher Anzahl gehalten werden.

Nicht ohne weiteres erlaubt sind dagegen Spinnen, Schlangen oder sonstige exotische Tiere, die nicht zur allgemein üblichen Haustierhaltung gehören.
Bei der Überlegung, ob man sich ein exotisches Tier anschafft und in einer Mietwohnung halten sollte, sollte immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme herangezogen werden. Da der Vermieter für diese Tiere nicht unbedingt einen Rechtsanspruch auf Erlaubnis durch den Vermieter hat, empfiehlt es sich, den Vermieter vor dem Kauf eines solchen Tieres zu fragen, ob die Haltegenehmigung hierfür erteilt werden kann. Ganz generell gilt, dass beim Einzug in eine neue Wohnung die Frage der Tierhaltung ganz konkret angesprochen und geklärt werden sollte.
Ameisen gehören meiner Meinung nach nicht unbedingt zu den allgemein üblichen Haustieren, ebenso sind viele von den gehaltenen Exemplaren exotischer Herkunft. Andererseits können sie die anderen Anwohner auch nicht wirklich belästigen, ausgenommen sie nisten sich nach einem Ausbruch in der Wohnung ein. Weiß irgendjemand mehr darüber?

Grüße



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Hawksfire
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#2 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Hawksfire » 29. Juli 2008, 20:02

Hallo,
ich habe erst kürzlich einen (neuen) Mietvertrag unterschrieben, da ich mit meiner Freundin zusammen ziehen werde.
Dass die Meisis evtl. nicht mitkommen könnten, stand gar nicht erst zur Diskussion, jedoch habe ich auf diesen Artikel im Mietvertrag extra ein Auge geworfen, ob es da Einschränkungen gäbe:

Die Haltung einer Haustieres, insbesondere eines Hundes oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des vermieters zulässig, die bei VOrliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann.
Das Halten, nicht Züchten, von Kleintieren, von denen Weder Stärung noch Schädigung ausgehen können, bedarf allerdings keiner Zustimmung.
Der tierhaltende Mieter haftet undeingeschränkt für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
So viel zu unserer Klausel.
Natürlich, frage ich nicht explizit nach, denn es bestünde ja die Gefahr, des Verbotes.
Also werde bzw. würde ich mich auf den geltenden Mietvertrag berufen, der das Halten von Kleintieren, von denen keine Schädigung und/oder Störung ausgeht, nicht verbietet.

Ich denke, das ganze hängt mehr vom jeweiligen Mietvertrag, als von allgemeingültigen Sachen.



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Robbsen
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#3 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Robbsen » 29. Juli 2008, 21:22

Ich denke das Problem ist das Wort "Schädigung"

Viele Ameisenarten die angeboten werden selbst unter Haltungsgruppe 1 sind ganz schön gefärhlich wenn sie ausbüchsen.
Z.b. die Camponotus ligniperda sind ja Holzliebende Ameisen, ich denke das es hierbei ordentlich zu Problemen kommen kann.



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TRIA
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#4 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von TRIA » 29. Juli 2008, 21:42

Mal ehrlich, kratzt euch das? wann war euer Vermieter das letzte mal zum Kaffee bei euch und hat eure Meisen gesehen? :D


Eines Tages wird sich die Sonne zum roten Riesen aufblähen, die Erde verschlingen und das Universum wird über uns herzlich lachen.

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Hawksfire
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#5 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Hawksfire » 29. Juli 2008, 21:45

TRIA hat geschrieben:Mal ehrlich, kratzt euch das? wann war euer Vermieter das letzte mal zum Kaffee bei euch und hat eure Meisen gesehen? :D


Darum geht's ja nicht.
Ob es rechtlich erlaubt ist, oder nicht, ist was vollkommen anderes, als ob der Vermieter davon weiß, oder nicht.



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TRIA
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#6 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von TRIA » 29. Juli 2008, 23:37

Rechtlich nein, es sind keine Haustiere. Hab ich alles hinter mir :) Ich hatte eine Vogelspinnenzucht und einige Mieter hatten das mitbekommen. Ich mußte sogar einer Wohnungsbegehung zustimmen, erst als mir meine Amtstierärztin bestätigte das meine Becken ausbruchsicher waren,gab die Gesellschaft ruhe. Witziger weise hatten sie mehr Probleme mir meine Ratten zu genehmigen. Ich mußte einer Erklärung unterschreiben das ich meine Ratten langsam "aussterben" lasse und keine neuen Züchte. Hat sie nicht mal intessiert das es keine normalen Ratten waren, meine Frau hatte mit denen sogar Preise gewonnen :)


Eines Tages wird sich die Sonne zum roten Riesen aufblähen, die Erde verschlingen und das Universum wird über uns herzlich lachen.

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swagman
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#7 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von swagman » 30. Juli 2008, 08:55

Hallo.

Soweit ich informiert bin haben Vermieter keine rechtliche Handhabe bei Kleintieren.
Selbst Ratten dürfen gehalten werden. Bei einer Zucht liegt das Ganze aber anders, da es dann eben zu Geruchsbelästigung und ähnlichen kommen kann.
Aber kein Vermieter kann etwas gegen z.B. Aquarien, Kleinvögel, Hamster, Insekten, Reptilien usw. sagen. Natürlich gibt es Schadinsekten bei welchen die Sachlage anders aussieht, aber welcher Vermieter kennt sich schon damit aus?
Giftschlangen und große Echsen, Giftspinnen usw. muss man ja sowieso behördlich melden. Da müssen die Anlagen eben, wie von TRIA erwähnt, von einem Amtstierarzt abgenommen werden.

Wenn es heißt, keine Haustiere erlaubt, sind damit in erster Linie Hunde und Katzen gemeint.
Ich hatte bisher noch keine Probleme mit meinen Ameisen. Bei meiner letzten Wohnung musste der Vermieter mal rein, wegen einem Schaden den er beheben musste, aber mehr als komisch geschaut hat er auch nicht als er meine Ameisen gesehen hat. Dann kommen die üblichen Fragen, halten sie Ameisen als Haustiere??? Warum denn das??? Was fressen die denn? usw. Auf die letzte Frage hab ich gleich geantwortet: Haben sie sich noch nicht gewundert, dass im Keller keine Spinnen mehr sind? Schon waren die Ameisen sogar nützlich.^^
Und meine jetzige Vermieterin ist zugleich eine gute Freundin die mich schon seit Jahren kennt. Sie "darf" meine Ameisen versorgen wenn ich in Urlaub fahre. Hat sie vorher schon gemacht, daher wusste sie was sie sich in´s Haus holt.^^ War ein glücklicher Zufall das sie gerade eine Wohnung frei hatte als ich eine neue gesucht habe.



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Hawk
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#8 AW: Ameisenhaltung in einer Mietwohnung erlaubt?

Beitrag von Hawk » 4. August 2008, 20:34

Das Urteil das Fraap zitiert bezieht sich auf Allgemeine Geschäfsbedingungen. Der BGH meint, es sei nicht gestattet per Mietvertrag formularmäßig die Kleintierhaltung zu untersagen. Sofern der Vetrag individuell ausgehandelt wurde kann das anders sein. Das ist aber wohl nicht die Regel.

Falls ein solcher Genehmingungsvorbehalt in einem formularmäßigen Mietvertrag steht, dann darf man meiner Meinung nach Kleintiere trotz fehlender Genehmigung halten. Kühe und Pferde nicht!

Die, wenn auch gemietete, Wohnung ist ein besonders geschützter privater Raum. In ihm sollte es grundsätzlich möglich sein sich frei zu entfalten.

Grenzen sind die legetimen Ansprüche Dritter. Kleintierhaltung darf vom Vermieter verboten werden. Er bestimmt zunächst als Eigentümer über sein Eigentum. Durch die Vermietung überlässt er die Nutzung der Wohnung einem anderen. Der soll sich grundsätzlich frei entfalten dürfen.

Hat der Vermieter ein Interesse Tierhaltung zu verbieten, etwa, weil Katzen die Teppiche und Tapeten zerstören könnten, gefährliche Tiere ausbrechen und andere schädigen können... usw. dann darf er sie verbeiten bzw die Genehmigung versagen. Und in diesem Fall auch durch AGB, als vorformulierte Verträge.

Ich meine, dass es sich bei der Ameisenhaltung so verhält, dass es stark auf die Art ankommt, ob der Vermieter die Haltung verbieten darf.
Darum enthalten die aktuellen Verträge eine Klausel, in der der Mieter verpflichtet wird, sich eine Genehmigung des Vermieters zu besorgen.
So können alle Parteien schön darüber sprechen, ob und wem die Tiere zugemutet werden können.

Die Standartantwort ist also wie immer: "Es kommt drauf an."


Freiheit stirbt mit Sicherheit.

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