ich möchte doch anregen, den Post von Virus zu löschen oder anzupassen. Eine Aufforderung zu rechtswidrigen Handlungen, die möglich noch ihre Anhänger findet, sollte in diesem Forum nicht so stehen bleiben!
@Witzman: nach meiner Einschätzung darf auch eine Arbeiterin nicht aus der Natur entnommen und/oder gehalten werden. Somit wäre auch die Haltung einer einzelnen Arbeiterin gegen geltendes Recht.
Formica rufa gehört zu den besonders geschützten Arten, dazu ein Auszug aus dem BNatSchG (Hervorhebung durch mich):
Desweiteren denke ich mal aufgrund seiner Posts wird benni die richtige Entscheidung treffen...§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,~schnipp~
- wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
(2) Es ist ferner verboten,~schnipp~
- Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote)