Zwar habe ich auch schon alle möglichen Infos dazu gelesen, doch tun sich nun Fragen auf:
1. Sehe ich das richtig: Formica jeglicher Art in der Natur zu fangen, ist bei Strafe verboten?
2. Ausnahme: Formica Sanguinea - theoretisch dürfte man diese Art in der Natur fangen und auch halten? (mit fangen meine ich immer, eine
3. Ausnahme zur Formica-Haltung: Wenn man einen Antrag auf die Haltung einer solchen Art stellt, mit Begründung, z.B. weil man mit einer gefangenen
4. Noch zu 3. irgendwie ist das Gesetz in dem Punkt eh undurchsichtig, weil es ja sagt, mit Genehmigung dürfte man Formica halten für: Laborzwecke, Aufzucht, Vermehrung, Lehrzwecke, heisst das, dass jeder dann irgendwie dieses Gesetz dann umgehen könnte? O.o (ich weiss, Frage 3 und 4 beantworten sich irgendwie schon gegenseitig, hätte aber dennoch gerne eine Antwort zu jedem Punkt)
5. Bei uns in der Gegend gibt es sehr viele Formica-
Vll. nerve ich schon mit dem dauernden Formica-Fragen, aber diese Art sieht man hier eben wirklich sehr häufig und sie sind eben auch faszinierend...und noch immer suche ich hier verzweifelt nach anderen
MfG Himmelhund