erweitertes Artenschutzgesetz
- talleyrand
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#1 erweitertes Artenschutzgesetz
Moin Leute,
interessant könnte für uns wohl dieses laufende Gesetzesverfahren sein, daß die sog. FFH-Richtlinie ergänzt:
http://dip.bundestag.de/gesta/16/N012.pdf
Das, was dort unter "erweiterten Artenschutz" subsumiert wird, bedeutet unter anderem für uns konkret, daß das Ausgraben (von z.B. von Myrmica rubra) nicht mehr erlaubt sein wird. Sogar auf dem eigenen Grundstück!
Das "europäische Recht" habe ich mir an dieser Stelle noch nicht in extenso angeschaut; es könnte (muß aber nicht!) aber auch die Einbringung in das Gebiet der EU meinen - womit der Exotenimport schwieriger werden dürfte, zumal ja der Importeur dann nachweisen müssen wird, daß dabei "keine Beschädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte der Tiere" eingetreten sein wird.
Kurzum: Wir werden also mehr als früher von den Schwarmflügen abhängig sein, sollte das Gesetz unverändert passieren.
Es könnte also erheblich teurer werden in den Shops demnächst - v.a. könnte die paradoxe Situation eintreten, daß bestimmte heimische Arten schwieriger zu bekommen sein werden als exotische, sofern wie oben beschrieben nicht auch die Einbringung aus Nicht-EU-Ländern darunter fällt.
Ich rechne mit dem Passieren des Gesetzes spätestens in 2008, eher noch in diesem Jahr nach der Sommerpause des Hohen Hauses.
Bevor jetzt aber einzelne Leute in Jubel und andere in tiefe Resignation verfallen, möchte ich Euch nicht verhehlen, daß ich den Gesetzesvorschlag für einen Papiertiger halte.
Im übrigen handelt es sich nur um eine Ergänzung bei der Umsetzung der "Flora-Fauna-Habitat Richtlinie"; also, wenn Herr Prof. Dr. Buschinger nicht gerade in Brüssel 1992 antichambriert hat, dann hat er mit seiner Fraktion wohl einfach Glück gehabt ;-)
Nähere Infos noch zur FFH-Richtlinie findet Ihr hier:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - Wikipedia
Herzliche Grüße,
Talleyrand
interessant könnte für uns wohl dieses laufende Gesetzesverfahren sein, daß die sog. FFH-Richtlinie ergänzt:
http://dip.bundestag.de/gesta/16/N012.pdf
Das, was dort unter "erweiterten Artenschutz" subsumiert wird, bedeutet unter anderem für uns konkret, daß das Ausgraben (von z.B. von Myrmica rubra) nicht mehr erlaubt sein wird. Sogar auf dem eigenen Grundstück!
Das "europäische Recht" habe ich mir an dieser Stelle noch nicht in extenso angeschaut; es könnte (muß aber nicht!) aber auch die Einbringung in das Gebiet der EU meinen - womit der Exotenimport schwieriger werden dürfte, zumal ja der Importeur dann nachweisen müssen wird, daß dabei "keine Beschädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte der Tiere" eingetreten sein wird.
Kurzum: Wir werden also mehr als früher von den Schwarmflügen abhängig sein, sollte das Gesetz unverändert passieren.
Es könnte also erheblich teurer werden in den Shops demnächst - v.a. könnte die paradoxe Situation eintreten, daß bestimmte heimische Arten schwieriger zu bekommen sein werden als exotische, sofern wie oben beschrieben nicht auch die Einbringung aus Nicht-EU-Ländern darunter fällt.
Ich rechne mit dem Passieren des Gesetzes spätestens in 2008, eher noch in diesem Jahr nach der Sommerpause des Hohen Hauses.
Bevor jetzt aber einzelne Leute in Jubel und andere in tiefe Resignation verfallen, möchte ich Euch nicht verhehlen, daß ich den Gesetzesvorschlag für einen Papiertiger halte.
Im übrigen handelt es sich nur um eine Ergänzung bei der Umsetzung der "Flora-Fauna-Habitat Richtlinie"; also, wenn Herr Prof. Dr. Buschinger nicht gerade in Brüssel 1992 antichambriert hat, dann hat er mit seiner Fraktion wohl einfach Glück gehabt ;-)
Nähere Infos noch zur FFH-Richtlinie findet Ihr hier:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - Wikipedia
Herzliche Grüße,
Talleyrand
Mit den Meinungen ist es wie mit den Aussagen der Bibel: Wenn alle gleich gültig sind, sind sie letzlich gleichgültig.
#2 AW: erweitertes Artenschutzgesetz
Hey Talleyrand,
Wer bist du, dass du dich ausgerechnet damit profilieren musst, gegen Naturschutzgesetze zu polemisieren?
Das ist doch out, vorgestrig, so wie der ganze Exotenhandel!
Naturschutzgegner agitieren heute ja praktisch nur noch aus durchsichtigen, egoistischen Interessen. Leider noch viel zu oft mit Erfolg.
Außerdem könntest du dich vor solchen postings informieren:
1992 hat es noch keinen Ameisenhandel gegeben, keinen Grund also und keine Möglichkeit für „Herrn Prof. Dr. Buschinger … mit seiner Fraktion“ in Brüssel zu antichambrieren, einfach aus dem tiefen und unabweisbaren Grund der Nichtexistenz eines solchen Handels. Lol.
Als Nachhilfe: Der Antstore wurde im Jahre 2000 gegründet. Erst seit diesem Jahr werden durch ihn und andere Händler exotische Ameisen nach Deutschland gebracht. Seitdem gibt es Naturschützer, die sich dagegen wenden.
Herzliche Grüße,
Merkur
Wer bist du, dass du dich ausgerechnet damit profilieren musst, gegen Naturschutzgesetze zu polemisieren?
Das ist doch out, vorgestrig, so wie der ganze Exotenhandel!
Naturschutzgegner agitieren heute ja praktisch nur noch aus durchsichtigen, egoistischen Interessen. Leider noch viel zu oft mit Erfolg.
Außerdem könntest du dich vor solchen postings informieren:
1992 hat es noch keinen Ameisenhandel gegeben, keinen Grund also und keine Möglichkeit für „Herrn Prof. Dr. Buschinger … mit seiner Fraktion“ in Brüssel zu antichambrieren, einfach aus dem tiefen und unabweisbaren Grund der Nichtexistenz eines solchen Handels. Lol.
Als Nachhilfe: Der Antstore wurde im Jahre 2000 gegründet. Erst seit diesem Jahr werden durch ihn und andere Händler exotische Ameisen nach Deutschland gebracht. Seitdem gibt es Naturschützer, die sich dagegen wenden.
Herzliche Grüße,
Merkur
#4 AW: erweitertes Artenschutzgesetz
Hey moglie,
lies erst mal genau, was ich geschrieben habe. Aber richtig: Dein Kommentar ist ziemlich egal.
Viele Grüße,
Merkur
lies erst mal genau, was ich geschrieben habe. Aber richtig: Dein Kommentar ist ziemlich egal.
Viele Grüße,
Merkur
-
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#5 AW: erweitertes Artenschutzgesetz
Warum werden die Diskussionen hier immer gleich persönlich und beleidigend? Wer nichts zum Thema zu sagen hat und nur darauf aus ist andere zu diskreditieren, sollte lieber ruhig sein.
Ich denke dass das Gesetz zu weit geht, sofern das Geschriebene und die Aussagen bei Wikipedia so zutreffen.
Bei geschützten Arten kann ich sowas verstehen, bei Ameisen, von denen es Milliarden auf kleinstem Raum gibt jedoch nicht. Was ist mit Schädlingen ist es dann auch verboten Schnecken im Garten einzusammeln und zu töten, oder Nester von Schadameisen im Haushalt zu entfernen?
Das Ganze gilt aber nur für bestimmte, festgelegte Flächen, oder hab ich da was überlesen?
Ich denke dass das Gesetz zu weit geht, sofern das Geschriebene und die Aussagen bei Wikipedia so zutreffen.
Bei geschützten Arten kann ich sowas verstehen, bei Ameisen, von denen es Milliarden auf kleinstem Raum gibt jedoch nicht. Was ist mit Schädlingen ist es dann auch verboten Schnecken im Garten einzusammeln und zu töten, oder Nester von Schadameisen im Haushalt zu entfernen?
Das Ganze gilt aber nur für bestimmte, festgelegte Flächen, oder hab ich da was überlesen?
- NIPIAN
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#6 AW: erweitertes Artenschutzgesetz
*lol* also gut... das ist ebenfalls ein Schritt in Richtung "Wir lassen unsere Wälder nicht von China, IKEA, oder sonstigen Nationen sinnlos dahinroden". Denn wenn die naturbelassene (sprich: Kiefernmonokultur) Fläche genutzt werden will, ist vorher Meldung zu machen. Komisch, was? Jetzt muss nur noch die Nach-Waldbrand-gehört-die-Fläche-für-50-Jahre-dem-Staat-Regelung aufgestellt werden und wir haben einen weiteren sinnvollen Schritt.
Also jetzt mal Ruhe in der "Ich-will-trotzdem-Ameisen-ausbuddeln"-Fraktion und durch die Nase geatmet!
Was genau stört euch an diesem Naturschutzgesetz?
Also jetzt mal Ruhe in der "Ich-will-trotzdem-Ameisen-ausbuddeln"-Fraktion und durch die Nase geatmet!
Was genau stört euch an diesem Naturschutzgesetz?
-
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#7 AW: erweitertes Artenschutzgesetz
Hier fliegen ja die fetzen, kann mich DavidS nur anschließen. Ein Forum ist nicht dazu da, andere anzumachen.. Mit sachlichen Beiträgen ist den Mitgliedern wohl eher geholfen!
- talleyrand
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#8 AW: erweitertes Artenschutzgesetz
Hey DavidS,
ich gebe Dir vollkommen Recht, daß das Gesetz vielleicht etwas weit gefaßt ist. Allerdings bezweifle ich, daß der Gesetzgeber bei der Formulierung überhaupt an Ameisen gedacht hat; sie sind aber sehr wohl vom Text her mitbetroffen, ich denke, da sind wir uns einig.
"Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte innerhalb oder außerhalb der Schutzgebiete, erweiterter Artenschutz (Verbot jeder Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere), Vermeidung vom Emissionen in Schutzgebieten".
Die drei Aussagen sind als asyndetische Parataxe angeordnet, in der "nur" das 1. und 3. Glied der Kette die Schutzgebiete als Bezugsrahmen bennennen, so daß ich davon ausgehe, daß für das 2. Glied - und das ist ja das für uns interessante - diese Beschränkung nicht (!) vorgesehen ist.
Kurzum: Der erweitete Artenschutz gilt dann wohl im ganzen bundesdeutschen Raum.
Ausbuddeln ist dann nicht mehr. (Das schreibe ich ohne Wertung, sondern nur als Fakt. Dieser Hinweis ist nur für die Mißgünstigen, die Wohlmeinenden unter Euch wissen, wie es gemeint ist.)
Im übrigen möchte ich klarstellen, daß ich natürlich vollkommen hinter den Bestrebungen stehe, die Natur zu schützen, die auch unseren eigenen Lebensraum darstellt. (Ich spreche daher bewußt nicht von "unserer" Natur. Es ist für uns vollkommen unmöglich, einen Standpunkt außerhalb zu haben.)
@merkur:
Die Antwort würde Dir ja doch nicht gefallen....
Aber sei versichert, wir alle wissen von Dir: Merkur ist ein ehrenwerter Mann.
Herzliche Grüße,
Talleyrand
ich gebe Dir vollkommen Recht, daß das Gesetz vielleicht etwas weit gefaßt ist. Allerdings bezweifle ich, daß der Gesetzgeber bei der Formulierung überhaupt an Ameisen gedacht hat; sie sind aber sehr wohl vom Text her mitbetroffen, ich denke, da sind wir uns einig.
Im Paper der Gesta-Datenbank des BT heißt es:Das Ganze gilt aber nur für bestimmte, festgelegte Flächen, oder hab ich da was überlesen?
"Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte innerhalb oder außerhalb der Schutzgebiete, erweiterter Artenschutz (Verbot jeder Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere), Vermeidung vom Emissionen in Schutzgebieten".
Die drei Aussagen sind als asyndetische Parataxe angeordnet, in der "nur" das 1. und 3. Glied der Kette die Schutzgebiete als Bezugsrahmen bennennen, so daß ich davon ausgehe, daß für das 2. Glied - und das ist ja das für uns interessante - diese Beschränkung nicht (!) vorgesehen ist.
Kurzum: Der erweitete Artenschutz gilt dann wohl im ganzen bundesdeutschen Raum.
Ausbuddeln ist dann nicht mehr. (Das schreibe ich ohne Wertung, sondern nur als Fakt. Dieser Hinweis ist nur für die Mißgünstigen, die Wohlmeinenden unter Euch wissen, wie es gemeint ist.)
Im übrigen möchte ich klarstellen, daß ich natürlich vollkommen hinter den Bestrebungen stehe, die Natur zu schützen, die auch unseren eigenen Lebensraum darstellt. (Ich spreche daher bewußt nicht von "unserer" Natur. Es ist für uns vollkommen unmöglich, einen Standpunkt außerhalb zu haben.)
@merkur:
Wer bist du ?
Die Antwort würde Dir ja doch nicht gefallen....
Aber sei versichert, wir alle wissen von Dir: Merkur ist ein ehrenwerter Mann.
Herzliche Grüße,
Talleyrand
Mit den Meinungen ist es wie mit den Aussagen der Bibel: Wenn alle gleich gültig sind, sind sie letzlich gleichgültig.