Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?
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#25 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?
Wenn man das Gesetz ganz genau nimmt, ist auch das versehentliche Zertreten einer Waldameise strafbar, denn dort wird nicht zwischen fahrlässig und vorsätzlich unterschieden.
In wieweit das ganze dann noch durchsetzbar ist, ist die nächste Frage. Letztlich entscheidet der Staatsanwalt darüber, ob er etwas tut sprich ein Ermittlungsverfahren einleitet und das wird er sicher nicht bei 20 Ameisen machen. Genauso wie er beim Diebstahl eines Kaugummis kein Ermittlungsverfahren einleitet. Wobei natürlich die Gefahr besteht, dass es ein etwas zu genauer Staatsanwalt doch tut
In wieweit das ganze dann noch durchsetzbar ist, ist die nächste Frage. Letztlich entscheidet der Staatsanwalt darüber, ob er etwas tut sprich ein Ermittlungsverfahren einleitet und das wird er sicher nicht bei 20 Ameisen machen. Genauso wie er beim Diebstahl eines Kaugummis kein Ermittlungsverfahren einleitet. Wobei natürlich die Gefahr besteht, dass es ein etwas zu genauer Staatsanwalt doch tut
- Moya
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#26 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?
Fahrlässig ist ein Tatbestand nur, wenn es explizit Erwähnung findet. Wie bei der fahrlässigen Körperverletzung oder dem fahrlässigen Totschlag.
Ansonsten muss vorsätzlich gehandelt werden. Hier ist Mindesmaß der Eventualvorsatz auch dolus eventualis genannt. Das ist dann der Fall, wenn man als Nebeneffekt seines Handelns weiss, dass etwas passiert.
Der Unterschied zur Fahrlässigkeit ist, dass man bei der Fahrlässigkeit denkt: "Passiert schon nix" und beim Eventualvorsatz: "Es könnte was passieren, aber wird schon nicht".
Auch die hier einschlägigen Gesetze verlangen demnach Vorsatz.
Und jetzt habt euch mal alle wieder lieb. Genug diskutiert.
Moya
Ansonsten muss vorsätzlich gehandelt werden. Hier ist Mindesmaß der Eventualvorsatz auch dolus eventualis genannt. Das ist dann der Fall, wenn man als Nebeneffekt seines Handelns weiss, dass etwas passiert.
Der Unterschied zur Fahrlässigkeit ist, dass man bei der Fahrlässigkeit denkt: "Passiert schon nix" und beim Eventualvorsatz: "Es könnte was passieren, aber wird schon nicht".
Auch die hier einschlägigen Gesetze verlangen demnach Vorsatz.
Und jetzt habt euch mal alle wieder lieb. Genug diskutiert.
Moya
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#27 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?
Fahrlässig ist ein Tatbestand nur, wenn es explizit Erwähnung findet. Wie bei der fahrlässigen Körperverletzung oder dem fahrlässigen Totschlag.
Stimmt da hast du recht Moya und ich habe mich geirrt
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#28 AW: Abzweigung aus Ameisenhaufen - verboten oder nicht?
Hallo Merkur,
Das ist auch das Letzte was ich in diesem Zusammenhang hier sagen werde.
Aber warum kann der Ameisenschützer nicht auf den Jungen zugehen (noch besser wenn der seine Freunde dabei hat) und ihnen erklären, dass es nichts macht wenn sie 1-2 mal Arbeiterinnen zum Beobachten entnehmen, dass aber ansonsten bitte wieder zu lassen ist. Weil die Ameisen unter Naturschutz stehen (was die Jungens wahrscheinlich gar nicht wissen). Wenn Sie sich bisschen mehr für Ameisen interessieren kann er ihnen ja auch mal eine Führung durch sein Revier mit Erklärung / Infomaterial von der DASW anbieten oder ihnen einen Lehrgang empfehlen auf dem sie informiert werden. Nicht gleich an die Decke gehen. Vielleicht (es ist ja ein hypotetischer Fall) lassen sie sich soweit begeistern, dass sie Mitglieder werden wollen.
Angesichts der aktuellen Nachwuchssituation doch das WĂĽnschenswerteste ĂĽberhaupt...
Aber um das auch klarzustellen: Sollten die Jungen nach (aber erst nach) einer expliziten Information wie in obiger Form gesehen werden würde ich dem auch mit aller Härte nachgehen.
So, Schöne Grüße,
Jan
Merkur hat geschrieben:[font=Times New Roman]Man stelle sich vor, einer der Ameisenschützer beobachtet einen Jungen, wie er an einem Waldameisennest seine Ameisenschachtel zu füllen versucht (es gibt DASW-Angehörige, die sehr oft durch „ihre“ Reviere streifen). Ein paar Tage später sieht er denselben Knaben, zusammen mit zwei gleich gesinnten Freunden, wie sie wieder Ameisen entnehmen. Ihm platzt der Kragen, er folgt den „Tätern“ um ihre Adressen heraus zu finden, und erstattet Anzeige.[/font]
Das ist auch das Letzte was ich in diesem Zusammenhang hier sagen werde.
Aber warum kann der Ameisenschützer nicht auf den Jungen zugehen (noch besser wenn der seine Freunde dabei hat) und ihnen erklären, dass es nichts macht wenn sie 1-2 mal Arbeiterinnen zum Beobachten entnehmen, dass aber ansonsten bitte wieder zu lassen ist. Weil die Ameisen unter Naturschutz stehen (was die Jungens wahrscheinlich gar nicht wissen). Wenn Sie sich bisschen mehr für Ameisen interessieren kann er ihnen ja auch mal eine Führung durch sein Revier mit Erklärung / Infomaterial von der DASW anbieten oder ihnen einen Lehrgang empfehlen auf dem sie informiert werden. Nicht gleich an die Decke gehen. Vielleicht (es ist ja ein hypotetischer Fall) lassen sie sich soweit begeistern, dass sie Mitglieder werden wollen.
Angesichts der aktuellen Nachwuchssituation doch das WĂĽnschenswerteste ĂĽberhaupt...
Aber um das auch klarzustellen: Sollten die Jungen nach (aber erst nach) einer expliziten Information wie in obiger Form gesehen werden würde ich dem auch mit aller Härte nachgehen.
So, Schöne Grüße,
Jan
"Wie ist das genau? Die Blattschneider Ameisen zĂĽchten ja dieses Pils,..."- ein Forenteilnehmer
Blattschneiderameisen: Braukultur, lange bevor es Menschen gab...
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