Literatur als PDF

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Sahal
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#1 Literatur als PDF

Beitrag von Sahal » 12. August 2010, 09:56

Hola,

mal eine Frage zu Recht und Ordnung, zu Gut und Böse.

Ich suche alle möglichen Veröffentlichungen ĂŒber Ameisen als PDF-Datei, also auch Scans von BĂŒchern wie DUMPERT und SEIFERT je 2. Auflage, BUSCHINGER, WILSON&HÖLLDOBLERS Werk und dergleichen.

Der Grund: ich komme einfach nicht an BĂŒcher bzw ist der Versand kompliziert und teuer. Und Recherchen im Internet sind bei extrem bescheidener Internetverbindung mit biblischen Ladezeiten eine Lebensaufgabe!

Nun meine Frage:
wenn ich die BĂŒcher bereits besitze (SEIFERT, DUMPERT, KIRCH, WIHÖ), aber nicht hier habe (eingelagert in Berlin)... ist es dann illegal, mir eine PDF-Kopie zu besorgen bzw öffentlich danach zu fragen?
Und wie schaut es aus mit Scans von Arbeiten, die im Original nur als Papierform vorliegen? (Hier vor allem eine Arbeit zu "Defensive Stragegys")


Wenn ich gelenkig genug wĂ€re, hĂ€tte ich blutunterlaufene ZahnabdrĂŒcke im Hintern.
Leider konnte ich meine gesamte Lit nicht mitnehmen und stehe hier echt auf dem Schlauch. Am nervigsten ist es dann, wenn Dir etwas durch den Kopf schießt oder Fragen auftauchen, und Du die Quelle nicht mehr nachschlagen kannst... aber genau weißt, wo es gestanden hat :D


Wenn die Flinte ins Korn gefallen ist, nicht gleich das Kind in den Brunnen werfen, auch wenn das der Tropfen ist, der dem Fass die Krone ins Gesicht schlÀgt!

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Hawk
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#2 AW: Literatur als PDF

Beitrag von Hawk » 12. August 2010, 10:47

Hi!
Du darfst fĂŒr den privaten, nichtgewerblichen Gebrauch von Dir gehörenden BĂŒchern eine Kopie erstellen. Eine Kopie darfst Du dir aber nicht besorgen, nur weil du ein Original hast. Du musst das von Dir erworbene Werk kopieren.

So verstehe ich, ohne weitere Detailkenntnisse und eingehende PrĂŒfung das UrHG.
§ 53 behandelt die private Kopie.


Die Frage nach solchen Kopien könnte ggf. Anstiftung zur strafbaren Urheberrechtsverletzung sein, was mögl. strafbar wÀre.
Aber auch hier habe ich momentan keine Zeit fĂŒr detaillierte Nachforschung.


Ich hoffe ich konnte etwas helfen!

GrĂŒĂŸe!


Freiheit stirbt mit Sicherheit.

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Sebastian
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#3 AW: Literatur als PDF

Beitrag von Sebastian » 12. August 2010, 10:57

Ich glaube ganze Werke kopieren is nicht. Auszugsweise ja, aber komplett nein.
In manchen BĂŒchern steht auch vorne drin was man damit tun darf und was nicht.
z.B:
© Copyright 20055 by irgendwem
All rights reserved.

Permission is hereby granted to make copies of any part of this
document for non-commercial purposes provided this page with
the original copyright notice is included.


wie genau das nun ist, weil du die Originale zwar hast aber eben nicht zur Hand.. im Zweifel machst da wohl du dich nicht strafbar, sondern der, der dir die Texte gibt.

Alle Angaben ohne Gewehr ;)


Ordo ab Chao

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Hawk
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#4 AW: Literatur als PDF

Beitrag von Hawk » 12. August 2010, 11:06

Naja,
da Anstiftung und Beihilfe ebenso strafbar sind, wie die rechtswidrige Haupttat selbst, wĂŒrde ich diesen "Zweifelssatz" wirklich nur ohne GewĂ€hr nehmen.


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Sahal
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#5 AW: Literatur als PDF

Beitrag von Sahal » 12. August 2010, 11:22

Und genau an diesen Punkten stecke ich fest!

@Sebastian: Dein Zitat meint doch Kopien und AuszĂŒgem die "öffentich" verwendet werden... in anderen Arbeiten, als Handzettel oder Unterrichtsmaterial, in Foren und Diskussionen.

Der Zweck ist nicht kommerziell ausgerichtet, es gibt weder eine Bezahlung noch einen "Tauschhandel", ich plane keine Verteilung der PDF und kopiere auch nicht wild Passagen in Foren und Schriften.

Es ist nur fĂŒr meinen privaten Gebrauch gedacht, niemand ausser mir wird es lesen. Und wenn ich Passagen zitiere, dann gebe ich die Quelle an... so wie bisher auch!
Die Kopie ist auch nicht auszugsweise ohne Quellenangabe, sondern das vollstÀndige Werk... und der Autor hat seine Kohle bekommen, da ich das Werk ja bereits gekauft hatte!


Ist es nun A) erlaubt oder B) zumindest toleriert?


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Hawk
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#6 AW: Literatur als PDF

Beitrag von Hawk » 12. August 2010, 11:35

Ich bleibe dabei:
Eine Kopie darfst Du nur von Deinem Buch machen, sonst nicht. Es ist aufgrund der Zielsetzung beim UrhG auch sinnvoll nur die Kopie des selbst bereits erworbenen Exemplars zuzulassen.

Ich hab letztlich einige Sachen mit Urheberrechtsverletzungen im Internet gemacht.
Filme etc.Toleriert kann man da nicht sagen, höchstens nicht verfolgt.
Die Sache mit der Strafbarkeit ist zu vernachlĂ€ssigen. Die Staatsanwaltschaften kommen momentan anscheinend nicht nach. Außerdem gibts ja wohl Wichtigeres.
Aber ich nehme an, dass die Verlage fast Ă€hnlich wie die sonstige Unterhaltungsindustrie versuchen werden Schadenersatz herauszuschinden. Falls Sie dahinterkommen. Das wird zwar oft nicht so schlimm, aber evtl. wird ein Anwalt nötig um die richtigen Knöpfe zu drĂŒcken. Die Kosten ĂŒbersteigen wohl die Versandkosten ;-)

Vielleicht gilt, wie so oft im Leben:
Erlaubt ist, wenn man nicht erwischt wird.


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Cayal
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#7 AW: Literatur als PDF

Beitrag von Cayal » 12. August 2010, 12:22

Wurden nicht schon Lehrer abgemahnt, weil sie AuszĂŒge von BĂŒchern als Kopien an die SchĂŒler verteilt hatten?

http://abmahnwahn-dreipage.de/

Geht dort hauptsÀchlich um Filesharing, aber es zeigt, dass die Verwertungsindustrie nicht untÀtig ist.



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Hawk
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#8 AW: Literatur als PDF

Beitrag von Hawk » 12. August 2010, 12:55

Cayal hat geschrieben:Wurden nicht schon Lehrer abgemahnt, weil sie AuszĂŒge von BĂŒchern als Kopien an die SchĂŒler verteilt hatten?


Bestimmt! Warum sollten Lehrer denn Urheberrechtsverletzungen begehen dĂŒrfen ohne fĂŒr die SchĂ€den/Folgen zu haften?
Das öffentliche ZugĂ€nglichmachen fĂŒr Unterricht und Forschung ist klar geregelt. Mehr als erlaubt ist darf man halt nicht.


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