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von Schildkroet » 21. April 2011, 12:46
Guten Tag!
Hier wurde ja das Thema "Kleintierhaltung" schon angesprochen, unter dem einige die Ameisen stecken würden.
Leider richtet sich die Auslegung der Definition in der Gesetzgebung nicht nach der Größe oder Behältnisses des Tiers, sondern nach gewisse "Normen"
So zählen Tiere, die bei anderen Mietern Angst oder Ekel verursachen, nicht als durchschnittliches Kleintier.
Da es aber unterschiedliche Interpretation von "durchschnittlich" gibt, entscheiden Gerichte wiederrum unterschiedlich - Es gibt Urteile, in denen riesige Vogelspinnen-Zuchten vor dem Gericht nicht als Kündigungsgrund anerkannt wurden, aber auch Urteile, in denen einzelne Spinnen zur Kündigung ausreichten.
Der Vermieter ist dann insofern Kündigungsberechtigt, da man das Wohlbefinden anderer Mieter durch diese Tierhaltung beeinträchtigen kann.
Und da reicht die ältere Dame drei Stockwerke weiter unten, die nachts wegen eines Hirngespinnstes immer wieder aufwacht, weil sie das Gefühl hat, es krabbeln Ameisen auf ihr.
So teile ich meinem Vermieter lieber mit, was ich in der Wohnung habe und hoffe auf sein Verständnis. Denn so kann er einfach nur aufgebrachte Nachbarn vielleicht sogar mit seiner Toleranz anstecken, wenn sie sich beschweren gehen.
Soll heißen: Vor dem Vermieter würde ich es nicht geheimhalten, aber den Nachbarn würde ich es nicht auf die Nase binden!
Andernfalls könnte er sich direkt übergangen fühlen und einen auf schnellst möglichem Wege aus der Wohnung befördern, sobald er die Haltung durch eine Beschwerde gesteckt bekommt.
Und selbst wenn man vor Gericht einen Zuspruch für die Haltung erhält, denn hier entscheiden Gerichte wie erwähnt auch unterschiedlich, so ist das dennoch kein schönes Mietverhätlnis mehr und wird sich wohl mit einer Kündigung nach dem Fristrecht durch den Vermieter auflösen.
Das Thema der Ansprechperson bei Schädlingsbefall finde ich auch sehr gut, Fraaap!
Ich persönlich setze bei so etwas auf Freundlichkeit. Wenn man die Vermietung bereits auf seiner Seite hat und etwas Charme spielen lässt, lassen sich solche Umstände gegebenenfalls leicht klären.
Das Problem ist glaube ich nicht, dass man verdächtigt wird, sondern das Problem ist, dass einem die Leute glauben müssen, dass man seine eigenen Ameisen unter Kontrolle hat.
Wenn man mit der Hausgemeinschaft ohnehin im Klinsch steht, wird einem keiner zuhören wenn man von dem Ausbruchsschutz aus Talkum oder Paraffinöl berichtet.
Wie gesagt, ich setze auf Ehrlichkeit und Freundlichkeit.
Und wenn es wirklich zu dem Fall der Fälle kommt, wo man für Ameisenschäden haften soll, kann man auch Gutachter hinzuziehen.
Nur was ist los, wenn Schädlingsbefall gemeldet wird, ein Kammerjäger untersucht das Haus und du schaffst es vor dem gesetzten Termin nicht, deine Ameisen irgendwo anders unterzubringen?
DANN steckt man meiner Meinung nach in Erklärungsnot und hat sich selbst die Daumenschrauben angesetzt!
Aber das ist wahrscheinlich auch wieder eine Ansichtssache, die aus den persönlichen Erfahrungen geformt ist.
Möchte auch niemanden hier angreifen, nur sagen, wie ich es sehe.
Erneut mit freundlichen Gruße,
___Schildkroet
<Eine eigene Meinung ist gut, sie weiter entwickeln zu können, ist besser>
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