Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

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n.i.l.s
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#9 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von n.i.l.s » 20. April 2011, 18:43

Hallo,
Danke schonmal an die bisherigen Schreiber von Beiträgen :).
Hier habe ich mal ein Zitat aus einem anderen Forum:

Zu dem thema Wohnung und Terrarientiere:

Es gibt noch kein Gerichtsspruch was die Terrarienhaltung im normalen Maße in einer Mietwohnung verbietet. z.z. fallen diese Tiere noch unter die Kleintierhaltung, welche dir kein Vermieter verbieten darf.
(wurde in einem Skorpionforum gepostet) und damit wiederspricht es sich mit dem, was Fraap und dominikvie geschrieben habe, denn dies lässt das Anhängsel des "Gefählichen" und des Giftes auseracht.
Ich muss mich aber selber mal erkundigen, so kann ich das natürlich "nur" zitieren ;).
MfG Nils


~Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt~

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Luke
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#10 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von Luke » 20. April 2011, 23:21

Hallo,

das Thema, der Vermieter darf dir das nicht verbieten, ist leider falsch.
Das deutsche Privatrecht stützt sich nur bedingt auf das BGB und weitere. Ein
großer Teil des deutschen Rechts wird durch die Privatautonomie bestimmt.
Das bedeutet, hat der Mieter in einem Vertrag unterschrieben und eingewilligt, dass er KEINE Haustiere hält (und wird es nicht aus medizinischen Gründen unbedingt nötig) DARF er keine halten.
Eine Zuwiederhandlung kann daher privatrechtlich geahndet und durchgesetzt werden.

lg Luke

Edit: findet sich im Mietvertrag der Passus, Kleintiere dürfen zur nicht gewerblichen Nutzung gehalten werden (oder so in der Art) bedarf es keiner Anmeldung.



el_Bomber
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#11 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von el_Bomber » 21. April 2011, 10:03

Ich meine mich an einen Fall erinnern zu können, in dem ein Mieter eine Hundehaltung im Vertrag untersagt wurde.
Er schaffte sich jedoch einen Chiwawa (wird die Fußhupe so geschrieben?) an, darauf wollte ihm der Vermieter kündigen, wogegen er klagte und recht bekam.
Die Begründung des Gerichts ging, so meine ich, in die Richtung, dass ein so kleiner, kurzhaariger Hund nicht mit normalen, gängigen Hunden gleichzusetzen währe, da er keine Beeinträchtigung im selben Maße von Wohnung und anderen Mietern mit sich brächte.
Deshalb sei der Hund, so wie andere Kleintiere, Genehmigungsfreiheit und könne vom Mieter nicht untersagt werden.

Es ist schon ein paar Jahre her wo ich darüber etwas las, deshalb kann es sein, dass es in der Begründung etwas anders war.


MfG



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Nymphe
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#12 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von Nymphe » 21. April 2011, 12:00

Hier gibt es Infos zum Thema Haustiere in Mietwohnungen.

Ich würde Ameisenarten, die keine potenziellen Hausschädlinge sind, jederzeit verschweigen, da die den Vermieter nichts angehen, und es im Zweifelsfall auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen - schließlich wird ja de facto niemand von den Tieren beeinträchtigt.


Bestand: Lasius cf. niger von 2009 (Haltungsbericht) - 2x Lasius cf. flavus von 2012
Ausserdem diverse andere Land-Wirbellose und eine Gruppe Blindschleichen (Anguis fragilis).

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Schildkroet
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#13 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von Schildkroet » 21. April 2011, 12:46

Guten Tag!

Hier wurde ja das Thema "Kleintierhaltung" schon angesprochen, unter dem einige die Ameisen stecken würden.
Leider richtet sich die Auslegung der Definition in der Gesetzgebung nicht nach der Größe oder Behältnisses des Tiers, sondern nach gewisse "Normen"
So zählen Tiere, die bei anderen Mietern Angst oder Ekel verursachen, nicht als durchschnittliches Kleintier.
Da es aber unterschiedliche Interpretation von "durchschnittlich" gibt, entscheiden Gerichte wiederrum unterschiedlich - Es gibt Urteile, in denen riesige Vogelspinnen-Zuchten vor dem Gericht nicht als Kündigungsgrund anerkannt wurden, aber auch Urteile, in denen einzelne Spinnen zur Kündigung ausreichten.
Der Vermieter ist dann insofern Kündigungsberechtigt, da man das Wohlbefinden anderer Mieter durch diese Tierhaltung beeinträchtigen kann.
Und da reicht die ältere Dame drei Stockwerke weiter unten, die nachts wegen eines Hirngespinnstes immer wieder aufwacht, weil sie das Gefühl hat, es krabbeln Ameisen auf ihr.

So teile ich meinem Vermieter lieber mit, was ich in der Wohnung habe und hoffe auf sein Verständnis. Denn so kann er einfach nur aufgebrachte Nachbarn vielleicht sogar mit seiner Toleranz anstecken, wenn sie sich beschweren gehen.
Soll heißen: Vor dem Vermieter würde ich es nicht geheimhalten, aber den Nachbarn würde ich es nicht auf die Nase binden!

Andernfalls könnte er sich direkt übergangen fühlen und einen auf schnellst möglichem Wege aus der Wohnung befördern, sobald er die Haltung durch eine Beschwerde gesteckt bekommt.
Und selbst wenn man vor Gericht einen Zuspruch für die Haltung erhält, denn hier entscheiden Gerichte wie erwähnt auch unterschiedlich, so ist das dennoch kein schönes Mietverhätlnis mehr und wird sich wohl mit einer Kündigung nach dem Fristrecht durch den Vermieter auflösen.

Das Thema der Ansprechperson bei Schädlingsbefall finde ich auch sehr gut, Fraaap!
Ich persönlich setze bei so etwas auf Freundlichkeit. Wenn man die Vermietung bereits auf seiner Seite hat und etwas Charme spielen lässt, lassen sich solche Umstände gegebenenfalls leicht klären.
Das Problem ist glaube ich nicht, dass man verdächtigt wird, sondern das Problem ist, dass einem die Leute glauben müssen, dass man seine eigenen Ameisen unter Kontrolle hat.
Wenn man mit der Hausgemeinschaft ohnehin im Klinsch steht, wird einem keiner zuhören wenn man von dem Ausbruchsschutz aus Talkum oder Paraffinöl berichtet.

Wie gesagt, ich setze auf Ehrlichkeit und Freundlichkeit.
Und wenn es wirklich zu dem Fall der Fälle kommt, wo man für Ameisenschäden haften soll, kann man auch Gutachter hinzuziehen.

Nur was ist los, wenn Schädlingsbefall gemeldet wird, ein Kammerjäger untersucht das Haus und du schaffst es vor dem gesetzten Termin nicht, deine Ameisen irgendwo anders unterzubringen?
DANN steckt man meiner Meinung nach in Erklärungsnot und hat sich selbst die Daumenschrauben angesetzt!

Aber das ist wahrscheinlich auch wieder eine Ansichtssache, die aus den persönlichen Erfahrungen geformt ist.
Möchte auch niemanden hier angreifen, nur sagen, wie ich es sehe.

Erneut mit freundlichen Gruße,


___Schildkroet


<Eine eigene Meinung ist gut, sie weiter entwickeln zu können, ist besser>
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Gilthanaz
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#14 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von Gilthanaz » 21. April 2011, 13:13

Und da Mietraum auf lange Sicht sowieso Geldverschwendung ist, am besten einfach Eigentum zulegen, und das Problem hat sich erledigt :) Im eigenen Haus / der Eigentumswohnung können sich andere Parteien auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, solange es sich um ungiftige Tiere handelt. Das setzt natürlich voraus, das man schon ziemlich gesetzt ist und nicht wegen Frauen/Arbeit/... noch öfter umziehen will/muss.

lg,
- G



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Luke
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#15 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von Luke » 21. April 2011, 13:36

Nur um die Sache etwas zu entschärfen mit der angsprochenen Kündigung etc.
Das deutsche Mietrecht ist neben dem Minderjährigenschutz das am stärksten einseitig ausgeprägte Recht. Das bedeutet, der Mieter wird sehr stark geschützt im Vergleich zum Vermieter, da er sich nach Sicht des Gesetzgebers in der schwächeren Position befindet und daher ein schützenswerter ist.

Somit entscheidet ein Gericht nur dann, wenn tatsächlich ein dezidiertes Verbot seitens des Vertrags vorliegt, eine tatsächliche potentielle Gefährdung ausgeht oder ein sonstiges gravierendes Fehlverhalten vorliegt.
Dies berechtigt allerdings den Vermieter in den meisten Fällen nicht zu einer (fristlosen) Kündigung sondern der Mieter wird (neben eventuell einer finanziellen Kompensation aus dem Bruch des Vertrages) zur Unterlassung aufgefordert.

Auch das Thema "Fristrecht" ist im Mietrecht eine problematische Sache, die nicht so leicht ist, wie es im ersten Moment scheint, da hier noch persönliche Umstände mit einbezogen werden müssen. Dies wüde hier allerdings zu weit führen. Wer interesse an diesem Thema hat möchte sich bitte einen Kommentar zum BGB durchlesen ;)

lg Luke



chrizzy
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#16 AW: Eigene Tiere, Schule, Abschluss, Arbeitssuche....und dann?

Beitrag von chrizzy » 25. April 2011, 18:12

Hey,

auch bei mir geht die Zeit, in der ich daheim wohne langsam zu Ende, es steht Mitte Mai die Matura an, danach Zivi... und dann werd ich wohl zu Ausbildungszwecken in eine andere Stadt ziehen ;)
In nem Studentenwohnheim habe ich sicher keinen Platz für diverse Ameisenbecken, Terrarien und Co, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich damit bei Vermieter und Mitbewohnern sonderlich beliebt machen würde. :D
Deshalb hab ich für mich beschlossen, die Haltung dann für einige Zeit aufzugeben, das wäre wohl das beste für alle Beteiligten.

Ich habe nicht übermäßig viele Tiere, 3 einheimische Ameisenvölker und 2 Vogelspinnen. Die einheimischen Völker werde ich dann abgeben bzw. nötigenfalls auswildern, und ich bin sehr froh darüber, dass meine Eltern angeboten haben, die Vogelspinnen für mich zu versorgen. Wenn ich am Wochenende oder in den Ferien mal dabei bin, kann ich nach dem Rechten sehen.
Wenn ich mir überlege, wie lange ich die Altvorderen bearbeiten musste, um die Tierchen zu bekommen, doch etwas überraschend... aber inzwischen hat sich meine Familie wohl schon an die Tiere gewöhnt und findet sie selbst interessant ;)

lg, chrizzy



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