SOPA:
- Eine Website wird dann als "auslĂ€ndische, urheberrechtsverletzende Seite" eingestuft, wenn "der Besitzer oder Betreiber dieser Internetsite kriminelle VerstöĂe ermöglicht oder selbst begeht", die mit Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang stehen. Solche Seiten könnte die US-Generalstaatsanwaltschaft dem Gesetz zufolge mit folgenden MaĂnahmen belegen: Internetanbieter mĂŒssten den Zugang blockieren, Suchmaschinen mĂŒssten alle Verweise - also Links - auf entsprechenden Seiten aus ihren Indizes entfernen, Anzeigen-Netzwerke wie
Google AdSense und Zahlungsdienstleister wie PayPal dĂŒrften mit der entsprechenden Seite keine GeschĂ€fte mehr machen. Eine solche Regelung lieĂe sich leicht missbrauchen. Schon in der Vergangenheit haben Unternehmen und andere Organisationen hĂ€ufig versucht, die Publikation eigener interner Dokumente auf dem Umweg ĂŒber das Urheberrecht zu unterbinden. Prominentes Beispiel: Das legendĂ€re
Scientology-Video mit einem wirr wirkenden
Tom Cruise, das Scientology anschlieĂend versuchte, unter Verweis auf das Urheberrecht aus dem Netz zu klagen.
- Im
Gesetzestext ist die Rede von "Sites, die primĂ€r gestaltet oder betrieben werden, oder nur eingeschrĂ€nkt anderen Zweck haben als (…) Dienste anzubieten, die [Urheberrechtsverletzungen] beinhalten, ermöglichen oder erleichtern." Diese Passage wird von vielen Sopa-Kritikern als besonders problematisch eingestuft, lieĂe sich nach dieser Definition doch nahezu jede Website attackieren, die das Erstellen und Einstellen von nutzergenerierten Inhalten ermöglicht. Schon jetzt können beispielsweise Collagen aus
Copyright-geschĂŒtzten Fotos, ein musikalisch untermaltes Urlaubsvideo, oder ein
Video von einem tanzenden Baby, bei dem im Hintergrund "Let's go crazy" von Prince zu hören ist, nach US-Recht als Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden. KĂŒnftig könnten Websites, die das Hochladen solcher Werke ermöglichen, direkt zum Ziel von Klagen oder SperrverfĂŒgungen werden. Im Endeffekt, so die BefĂŒrchtung etwa der Electronic Frontier Foundation und vieler US-Unternehmen, wĂŒrde Sopa damit ein Regime erzwingen, in dem jeder Website-Betreiber jeden beliebigen Inhalt, der ĂŒber seine Seite veröffentlicht wird, vorab prĂŒfen mĂŒsste.
Social Media-Angebote wie
Facebook oder Twitter wĂŒrde das nahezu unmöglich machen.
- Dem Sopa-Gesetzestext zufolge mĂŒssten die Betreiber von "im Ausland ansĂ€ssigen" Websites nicht einmal von gegen sie erwirkten SperrverfĂŒgungen benachrichtigt werden. Sie wĂŒrden erst dann feststellen, dass sie betroffen sind, wenn etwa ihr Zahlungsdienstleister kein Geld mehr ĂŒberweist oder die Anzeigen auf ihrer Website verschwinden. Nicht nur der US-Generalstaatsanwalt kann dem Gesetzestext zufolge SperrverfĂŒgungen erwirken - sondern auch "qualifizierte Parteien", sprich: Urheberrechtsinhaber. Und daran, dass
die BranchenverbĂ€nde der Unterhaltungsindustrie davon regen Gebrauch machen wĂŒrden, kann kaum ein Zweifel bestehen.
- Nicht zuletzt könnte Sopa nach Ansicht seiner Kritiker dazu fĂŒhren, dass Internetnutzer kriminalisiert werden, weil es eine völlig neue Definition krimineller Urheberrechtsverletzungen enthĂ€lt. Ein beliebtes Beispiel der Kritiker ist ein selbstgesungenes Lied in einem Videoportal: Wer einen Kanal in einem Videoportal betreibt, in dem er A-Capella-Coverversionen der Hits von
Justin Bieber und
Lady Gaga in Videoform bereitstellt, wĂŒrde einer engen Auslegung von Sopa zufolge bereits in krimineller Weise Urheberrechte verletzen. Im Gesetzestext ist explizit die Rede von "Reproduktion, Verbreitung oder öffentlicher AuffĂŒhrung" urheberrechtlich geschĂŒtzter Werke. Die sollen nun als Straftaten gewertet werden. Polemische Horrorvision der Kritiker: GefĂ€ngnis wegen eines nachgesungenen Popsongs.
(...)
(Quelle:
SpiegelOnline/FĂŒnf GrĂŒnde fĂŒr den Netzstreik)
Nur, dass wir hier ĂŒber das gleiche reden.
Es wird doch hoffentlich deutlich, dass beinahe jeder im Netz prÀsente User recht leicht in die IllegalitÀt abrutschen kann, wenn das Gesetz so durchkommt, wie beabsichtigt.
LG, Ossein.