SOPA:
- Eine Website wird dann als "ausländische, urheberrechtsverletzende Seite" eingestuft, wenn "der Besitzer oder Betreiber dieser Internetsite kriminelle Verstöße ermöglicht oder selbst begeht", die mit Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang stehen. Solche Seiten könnte die US-Generalstaatsanwaltschaft dem Gesetz zufolge mit folgenden Maßnahmen belegen: Internetanbieter müssten den Zugang blockieren, Suchmaschinen müssten alle Verweise - also Links - auf entsprechenden Seiten aus ihren Indizes entfernen, Anzeigen-Netzwerke wie
Google AdSense und Zahlungsdienstleister wie PayPal dürften mit der entsprechenden Seite keine Geschäfte mehr machen. Eine solche Regelung ließe sich leicht missbrauchen. Schon in der Vergangenheit haben Unternehmen und andere Organisationen häufig versucht, die Publikation eigener interner Dokumente auf dem Umweg über das Urheberrecht zu unterbinden. Prominentes Beispiel: Das legendäre
Scientology-Video mit einem wirr wirkenden
Tom Cruise, das Scientology anschließend versuchte, unter Verweis auf das Urheberrecht aus dem Netz zu klagen.
- Im
Gesetzestext ist die Rede von "Sites, die primär gestaltet oder betrieben werden, oder nur eingeschränkt anderen Zweck haben als (…) Dienste anzubieten, die [Urheberrechtsverletzungen] beinhalten, ermöglichen oder erleichtern." Diese Passage wird von vielen Sopa-Kritikern als besonders problematisch eingestuft, ließe sich nach dieser Definition doch nahezu jede Website attackieren, die das Erstellen und Einstellen von nutzergenerierten Inhalten ermöglicht. Schon jetzt können beispielsweise Collagen aus
Copyright-geschützten Fotos, ein musikalisch untermaltes Urlaubsvideo, oder ein
Video von einem tanzenden Baby, bei dem im Hintergrund "Let's go crazy" von Prince zu hören ist, nach US-Recht als Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden. Künftig könnten Websites, die das Hochladen solcher Werke ermöglichen, direkt zum Ziel von Klagen oder Sperrverfügungen werden. Im Endeffekt, so die Befürchtung etwa der Electronic Frontier Foundation und vieler US-Unternehmen, würde Sopa damit ein Regime erzwingen, in dem jeder Website-Betreiber jeden beliebigen Inhalt, der über seine Seite veröffentlicht wird, vorab prüfen müsste.
Social Media-Angebote wie
Facebook oder Twitter würde das nahezu unmöglich machen.
- Dem Sopa-Gesetzestext zufolge müssten die Betreiber von "im Ausland ansässigen" Websites nicht einmal von gegen sie erwirkten Sperrverfügungen benachrichtigt werden. Sie würden erst dann feststellen, dass sie betroffen sind, wenn etwa ihr Zahlungsdienstleister kein Geld mehr überweist oder die Anzeigen auf ihrer Website verschwinden. Nicht nur der US-Generalstaatsanwalt kann dem Gesetzestext zufolge Sperrverfügungen erwirken - sondern auch "qualifizierte Parteien", sprich: Urheberrechtsinhaber. Und daran, dass
die Branchenverbände der Unterhaltungsindustrie davon regen Gebrauch machen würden, kann kaum ein Zweifel bestehen.
- Nicht zuletzt könnte Sopa nach Ansicht seiner Kritiker dazu führen, dass Internetnutzer kriminalisiert werden, weil es eine völlig neue Definition krimineller Urheberrechtsverletzungen enthält. Ein beliebtes Beispiel der Kritiker ist ein selbstgesungenes Lied in einem Videoportal: Wer einen Kanal in einem Videoportal betreibt, in dem er A-Capella-Coverversionen der Hits von
Justin Bieber und
Lady Gaga in Videoform bereitstellt, würde einer engen Auslegung von Sopa zufolge bereits in krimineller Weise Urheberrechte verletzen. Im Gesetzestext ist explizit die Rede von "Reproduktion, Verbreitung oder öffentlicher Aufführung" urheberrechtlich geschützter Werke. Die sollen nun als Straftaten gewertet werden. Polemische Horrorvision der Kritiker: Gefängnis wegen eines nachgesungenen Popsongs.
(...)
(Quelle:
SpiegelOnline/Fünf Gründe für den Netzstreik)
Nur, dass wir hier über das gleiche reden.
Es wird doch hoffentlich deutlich, dass beinahe jeder im Netz präsente User recht leicht in die Illegalität abrutschen kann, wenn das Gesetz so durchkommt, wie beabsichtigt.
LG, Ossein.