Hallo zusammen,
PHiL hat geschrieben:Jeder der ein wenig recherchiert könnte leicht heraus finden, wo man Messor structor ausgraben könnte, hat das je einer gemacht?
das ist das eine - das andere ist Massen- oder Sammeltourismus, den man nicht mehr lenken kann wenn ein Hobby sich mainstreamisiert (s. Shopanzahl, Verkauf von Zubehör).
Dazu kommt: Je mehr Menschen sehr leicht an diese Informationen gelangen, desto größer wird auch der Anteil der Idioten darunter sein. Einer unter 100 richtet noch keinen Schaden an, aber 100 unter 10.000 dann schon. Ich bin da ziemlich zwiegespalten, weil es z. B. Kindern heutzutage nicht mehr wirklich möglich ist unbehelligt einen Kescher in einen Entwässerungsgraben zu halten und auf der anderen Seite herumgejammert wird - von Erwachsenen - dass sich die Jugend nicht mehr für die Natur interessiert (was einfach nicht stimmt, nur wo sollen sie die noch finden?), dem wiederum die Krone aufgesetzt wird von o. g. Idioten (meistens Erwachsene!), die z. B. seltene Arten massenhaft absammeln, z. T. zur eigenen Bereicherung, oder Rugby auf
dem einen einzigartigen Trockenrasen spielen müssen weil es da immer so schön ruhig und ungestört ist usw. - alles Beispiele aus dem wirklichen Leben; aber das ist wohl ein anderes Thema, also zurück zum Ameisenschutz.
Lacy hat geschrieben:Es wäre schon nicht schlecht, wenn es einen Überblick gäbe, wo welche Ameisen geschützt sind.
Uneingeschränkte Zustimmung! Den müsste sich nur jemand, am besten ein Spezialist in Naturschutzrecht, erarbeiten und dann auch aufschreiben.
Mein Kenntnisstand ist folgender:
- jedes Lebewesen genießt einen
Mindestschutz nach
§ 39 BNatSchG:
1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Heißt auf Deutsch vermutlich so etwas wie: Wir sollen nicht aus Belustigung Ameisenköniginnen zerhüpfen und die Uferböschung mähen, einfach nur
weil wir es können. Einen Wildpflanzen-Strauß oder einige
Königinnen von ungeschützten Arten für auf den ersten Blick nicht ganz so barbarisch erscheinende Zwecke darf man aber mitnehmen. Darüber hinaus ist es jedem im eigenen Garten mehr oder weniger freigestellt zu
beseitigen was nicht in das eigene Gartenkonzept passt, ausgenommen die per Bundesartenschutzverordnung geschützten Arten und einigen Zusatzregeln (z. B. Gehölzbearbeitung). Die
Landesnaturschutzgesetzgebung dürften es aber einem Laien schwierig bis unmöglich machen das Geflecht so weit zu durchschauen so dass man allgemeingültige Aussagen liefern kann.
Achja, ein wenig
Tierschutz gibt es auch noch, das regelt aber überwiegend den Umgang mit Wirbeltieren genauer.
Ich habe diese Frage nach einer Liste auch nur gestellt, weil ich selbst einmal versuchen möchte, eine Königin zu finden und eben _nicht_ zufällig eine gefährdete Art erwischen will.
Prima - genau dieses Anliegen möchten wir in diesem Forum auch verfolgen, daher die tw. recht drastisch erscheinenden Maßnahmen (z. B. Sperrung von C. truncatus, obwohl örtlich häufig) - man kann es nicht allen recht machen.
Mit Ausnahme der tw. früh und gebietsweise reichlich schwärmenden
Königinnen der "echten" Waldameisen (Formica rufa/polyctena) sehe ich die Gefahr auch als eher gering an, dass du eine gefährdete (wenn auch nicht geschützte) Art einsammelst - weil sie eben selten sind. Um dich einfach zu vergewissern: Ein Bild machen und im Bestimmungsforum einstellen.