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Werbung einer Schädlingsbekämpfungsfirma.

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fink2
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#9 AW: Werbung einer Schädlingsbekämpfungsfirma.

Beitrag von fink2 » 26. Mai 2014, 21:54

Erst mal muss ich schreiben ich habe diesen Thread hier ziemlich reißerisch gestaltet. Das sollte nicht sein, nur wenn eine so nützliche Spezies, so negativ in der der Öffentlichkeit dargestellt wird, werde selbst ich einmal emotional. Man möge das mir verzeihen. Es ist keine Frage, das eine Ameise im Haus bekämpft werden muss, den ansonsten kann es schwerwiegende Folgen für dessen Besitzer haben.

Da es für mich einige Fragen an der Qualifikation diese Schädlingsbekämpers gab, habe ich eine Anfrage an das Land Vorarlberg gestellt. Heute habe ich eine Antwort bekommen, diese Antwort kam mir sehr befremdlich vor, so das ich euch einige Auszüge nicht vor enthalten möchte:


[font="] [/font][font="][/font]
[font="]Hier mein Eindruck:[/font][font="][/font]
[font="] [/font]
[font="]Zitat:[/font]
[font="]Die fleißigen Ameisen beginnen im Frühling mit dem Nestbau[/font]
[font="] [/font]
[font="]Der Nestbau erfolgt je nach Art nach dem Flug, aber sicher nicht im Frühling[/font]
[font="] [/font]
[font="]Der Nestbau erfolgt je nach Ameisenart sehr unterschiedlich, es gibt auch Arten die mehrere Quartierwechsel im Laufe eines Jahres vollziehen. Im Frühjahr ist bei den meisten Ameisen eine Phase erhöhter Aktivität feststellbar, da wird jede Menge Futter angeschleppt und im Frühsommer auch Nachwuchs produziert. In vereinfachender Weise wird dies öfters als „Nestbau“ beschrieben, auch wenn es sich in vielen Fällen zumindest nicht um den Neubau eines Nestes handelt.[/font][font="][/font]
[font="] [/font]
[font="]Zitat:[/font]
[font="]Wird das Nest nicht im Rahmen einer Bekämpfung vernichtet, kann die Kolonie sehr langlebig sein. Konkret ca. 10 Jahre
[/font]
[font="]
[/font]
[font="]Eine Lasius niger Königin ist in Gefangenschaft über 29 Jahre alt geworden.[/font]
[font="]Aber auch durch Adoption ist ein Volk grundsätzlich unsterblich.[/font]
[font="] [/font]
[font="]Ameisennester können (je nach Ameisenart sehr verschieden!) sehr langlebig sein. Da wo sie Schäden anrichten können oder massiv stören, ist eine Bekämpfung sinnhaft (speziell in Gebäuden). Dass die Ameisennester unsterblich sind, trifft nur auf einzelne Arten zu, „grundsätzlich“ muss da doch geschaut werden, mit welcher Ameisenart man es zu tun hat.[/font][font="][/font]

[font="][/font][font="][/font][font="][/font]
[font="][/font][font="]Zitat:[/font]
[font="]Können doch die Weg- und Rasenameisen "fleißige" Lebensmittelverderber sein.[/font]
[font="] [/font]
[font="]Das sind verschiedene Arten, er stellt das als eine dar.[/font]
[font="]Und wie gefährlich dann die wirklich sind, ist noch eine andere Sache.[/font]
[font="] [/font]
[font="]Es sind tatsächlich verschiedene Arten, die auch ein unterschiedliches Schadenspotenzial aufweisen. Die meisten von ihnen sind zuckerliebende Arten, die allesamt als Hygieneschädlinge in Lebensmitteln gefürchtet sind. Wenn man ein Ameisennest im Haus hat, so ist ein Eingriff in jedem Fall zu rechtfertigen (das ist auch meine ureigene Beratungsmeinung!), egal um welche Art es sich handelt. Die „nicht-zuckerliebenden“ Arten sind sogenannte „Holzameisen“, die sich im Holz zu schaffen machen und so auch die Bausubstanz schädigen können. Dass diese Tiere gerade in Holzhäusern unerwünscht sind, muss nicht eigens betont werden.[/font][font="][/font]
[font="] [/font]
[font="][/font][font="][/font] [font="]Mit Geschützen Formica s. str scheint er sich gar nicht aus zu kennen, die wird er wohl auch einfach töten.[/font]
[font="] [/font]
[font="]Dieser letzte Absatz basiert meiner Meinung nach auf Vorurteilen gegenüber Gewerblichen Schädlingsbekämpfern, der nicht weiter kommentiert werden will! [/font][font="][/font]
[font="]Wie auch die anderen Gewerblichen Schädlingsbekämpfer in Vorarlberg kennt Hr. xxxxx sehr wohl die geschützten Waldameisenarten. Die wird er sicher nicht abtöten! Gerade bei diesen Arten kann man das ganze Nest recht einfach versetzen, eine Methode die auch Hr. xxxxx bei Bedarf und Möglichkeit anwendet. Näheres zum Versetzen von Ameisennestern kann auch jeder Laie jederzeit von der inatura-Fachberatung erfahren.[/font][font="][/font]
[font="]Das für eine gezielte Bekämpfung von Ameisen nötige Wissen zu dieser Tiergruppe wurde auch in den obigen Ausführungen in einzelnen Facetten dargestellt. Nicht erst seit unserem heutigen Telefonat gehe ich davon aus, dass Hr. xxxxx über dieses Wissen verfügt.[/font][font="][/font]
[font="]Umgekehrt darf nicht erwartet werden, dass ein Gewerblicher Schädlingsbekämpfer jede einzelne Art von Wegameisen oder von Waldameisen unterscheiden kann. Dieses Fachwissen wäre zwar nützlich, ist aber keine unabdingbare Voraussetzung für Eingriffe. Etwaige Eingriffe sind entsprechend des zu befürchtenden Schadens durchzuführen, dies ist die Aufgabe eines Schädlingsbekämpfers.[/font][font="][/font]
[font="] [/font][font="][/font]


Auch wenn ich den Rest mal weg lasse, dieser Satz hat mich schon ziemlich schockiert:

[font="]Gerade bei diesen Arten kann man das ganze Nest recht einfach versetzen, eine Methode die auch Hr. xxxxx bei Bedarf und Möglichkeit anwendet. [/font][font="][/font]

Ich finde es traurig, das jemand mit dieser Einstellung, vom Gesetz beauftragt wurde, sich um den Schutz von Ameisen zu kümmern.

Schönen Abend, fink2



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Jumpstyle
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#10 AW: Werbung einer Schädlingsbekämpfungsfirma.

Beitrag von Jumpstyle » 26. Mai 2014, 22:23

Der Text ist doch durchweg positiv!
Das hätte ich niemals so gut organisiert erwartet.

Nicht mal Deinen Startpost und die Überschrift kann ich verstehen, klingt für mich alles in Ordnung.

Engagierst Du Dich denn bei der Ameisenschutzwarte?
Ist nämlich ein Problem, dass es so wenige Ameisenschützer gibt.



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#11 AW: Werbung einer Schädlingsbekämpfungsfirma.

Beitrag von fink2 » 27. Mai 2014, 06:35

Jumpstyle hat geschrieben:Engagierst Du Dich denn bei der Ameisenschutzwarte?
Ist nämlich ein Problem, dass es so wenige Ameisenschützer gibt.


Hi Jumpstyle, so etwas gibt es in Österreich nicht.
Ich versuche immer noch heraus zu finden wie es in Österreich abläuft.
Grundsätzlich wäre für jeden Eingriff eine Erlaubnis der zuständigen Bezirkshauptmahnschaft nötig. Wer den dann durch führt habe ich noch nicht heraus gefunden. So wie das oben klingt, jeder. Und das mit der Erlaubnis wird wohl auch nicht so eng genommen. Ich bleibe aber an diesem Thema dran.

Grüße, fink2



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#12 Werbung einer Schädlingsbekämpfungsfirma.

Beitrag von trailandstreet » 27. Mai 2014, 10:19

Hi fink2, ich bin ja aufgrund meiner Grenznähe und der Affinität zur Bergwanderei auch sehr oft in Ö unterwegs. Da meine Freundin nebenbei auch noch Ö-erin ist, komme ich auch oft genug hin. Waldameisen stehen da auch nicht unter dem Schutz wie bei uns.
Es würde mich aber auch sehr interessieren, wie so etwas da abläuft.


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#13 AW: Werbung einer Schädlingsbekämpfungsfirma.

Beitrag von fink2 » 27. Mai 2014, 20:43

trailandstreet hat geschrieben:Hi fink2, ich bin ja aufgrund meiner Grenznähe und der Affinität zur Bergwanderei auch sehr oft in Ö unterwegs. Da meine Freundin nebenbei auch noch Ö-erin ist, komme ich auch oft genug hin. Waldameisen stehen da auch nicht unter dem Schutz wie bei uns.
Es würde mich aber auch sehr interessieren, wie so etwas da abläuft.


Hi trailandstreet

In Österreich ist der Schutz von Hügelbauenden Waldameisen grundsätzlich Ländersache, für meinen Fall, für Vorarlberg gilt die:
Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
(Naturschutzverordnung)
LGBl.Nr. 8/1998, 8/2001, 60/2001, 36/20031), 12/20072), 76/2009

Konkret steht darin § 8.2:
Es ist verboten,
a) nach Abs. 1 geschützte Tiere absichtlich zu beunruhigen, absichtlich zu verfolgen, absichtlich zu fangen oder absichtlich zu töten;
b) Entwicklungsformen solcher Tiere (z.B. Puppen, Larven, Eier) aus ihrer natürlichen Umgebung absichtlich zu entfernen, absichtlich zu beschädigen oder absichtlich zu vernichten,
c) nach Abs. 1 geschützte Tiere sowie Entwicklungsformen oder Teile solcher Tiere zu verwahren, zu befördern, anzubieten, zu veräußern oder zu erwerben, sofern nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass das Tier oder seine Entwicklungsform nicht oder in rechtmäßiger Weise der Natur entnommen worden ist,
d) Brutstätten (z.B. Tümpel, Ameisenhügel) solcher Tiere zu entfernen oder zu zerstören.

Ich glaube das ist ziemlich eindeutig.

In § 12 stehen die Ausnahmen, kurz zusammen gefasst ist jede Ausnahme, genehmigungspflichtig bei der zuständigen Bezirkshauptmahnschaft, er regelt nur weiter, wann eine solche Ausnahme genehmigt werden darf.

So ein großer Unterschied dürfte als nicht zu Deutschland sein.

Ich werde weiter nach Fragen, wie diese Gesetz in der Realität umgesetzt wird und das hier schreiben.

L.G. fink2



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