Keine schöne Situation. Die Gynen der teils seltenen geschützen Arten werden unnötig gestört, was noch dazu gegen das Gesetz ist.
Das hat dazu bewegt, dieses Thema zu erstellen, in welchem genauer auf Bestimmung und die Gesetzeslage eingegangen wird. Der Fokus liegt dabei auf den Gesetzen in Deutschland.
Zunächst einmal, um welche Arten geht es denn eigentlich?
Die Rede ist von den besonders geschützten Arten der
Bestimmung
Im Folgenden ist nun die allgemeine Bestimmung dieser zwei Untergattungen erklärt. Außerdem ein paar gesammelte Fotos, um die Ameisen auch bildlich zu zeigen.
Formica sensu stricto
Formica rufa-Gruppe
Da der Umfang, mit dem die Bestimmung hier behandelt werden soll, nicht allzu groß ist, damit das Thema übersichtlich und auch für Anfänger zu bewältigen ist, werden die 6 einhemischen Arten dieser Gruppe hier zusammengefasst. Formica (Formica s. str.) rufa, Formica (Formica s. str.) pratensis, Formica (Formica s. str.) polyctena, Formica (Formica s. str.) aquilonia, Formica (Formica s. str.) lugubris und Formica (Formica s. str.) paralugubris zählen in Europa dazu.
Die
Unter den Arten kommen Schwarmflüge von April bis September vor, also kann man sie quasi durch die ganze Saison hindurch antreffen.
Formica (Formica s. str.) truncorum Hier findet der Schwarmflug zwischen Juni und August statt. Die
Formica (Formica s. str.) uralensis
Diese Art zeichnet sich durch ihren durchgängig schwarzen Kopf aus. Das restliche Aussehen ist den anderen Arten dieser Untergattung ähnlich. Gynen sind von Mai bis August anzutreffen, allerdings finden nicht immer Schwarmflüge statt. Generell ist diese Art relativ selten und ihr Habitat beinahe nur auf Moore beschränkt.
Coptoformica
Die Untergattung Coptoformica zeichnet sich durch eine markante Kerbe am Hinterkopf aus, welche ausreicht, um eine Unterscheidung von den anderen Untergattungen zu treffen. Dies trifft auf alle Arten dieser Untergattung zu, sowohl bei Gynen als auch bei Arbeiterinnen.
Zugehörig sind folgende einheimische Arten: Formica (Coptoformica) exsecta, Formica (Coptoformica) bruni, Formica (Coptoformica) foreli, Formica (Coptoformica) pressilabris und Formica (Coptoformica) forsslundi.
Die
Verwechslungsgefahr mit Raptiformica sanguinea
Formica (Raptiformica) sanguinea sieht einigen Formica sensu stricto sehr ähnlich, ist jedoch nicht geschützt. Wer diese Art also finden will, läuft Gefahr eine geschützte Art zu erwischen. Formica sanguinea weist eine Einbuchtung am Kopfschild (Clypeus) auf.
Das Vorhandensein dieser schließt andere Arten aus.
Gesetzliches
Die hier behandelten Arten sind nach deutschem Recht "besonders geschützt".
Was "besonders geschützt" bedeutet, ist im Bundesnaturschutzgesetz (kurz BNatSchG) festgelegt. Für das Fangen von Gynen ist jedoch vor allem ein Abschnitt aus §44 Absatz 1 des BNatSchG von Bedeutung:
Es ist also gesetzlich untersagt, Gynen (jedoch auch Arbeiterinnen!) dieser Arten zu sammeln. Eine Zuwiderhandlung zieht rechtlich gesehen Strafen nach sich, welche über §69 und §71 des BNatSchG geregelt sind. Aus §69 Absatz 2:Es ist verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, [...]
Bei besonders geschützten Arten kann ein Verstoß mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden (wobei das Maß hierbei vom Umfang des Falles und auch dem Bundesland abhängig ist).Ordnungswidrig handelt, wer
1.
entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1
a)
einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt oder verletzt oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt oder beschädigt [...]
(Anmerkung: in Deutschland ist als besonders geschützte Art auch Formica nigricans gelistet, welche momentan ein Synonym für Formica pratensis darstellt.)
Also sammelt erst gar keine Gynen dieser Arten ein! Sollte es doch passieren, dass aus Unwissenheit eine solche Art gefangen wird, sollte sie schnellstmöglich wieder freigelassen werden.
Wer sich unsicher ist, kann gerne im Forum nachfragen: Forum - Bestimmung von Ameisen
Es sei auch gesagt, dass natürlich auch andere Arten, die gesetzlich nicht geschützt sind, selten oder gar gefährdet sind und daher auch nicht gefangen werde sollten. Aus diesem Grund ist es immer empfehlenswert, sich zu informieren und bewusst zu machen, was für Ameisen man fangen will.
Weitere Informationen und interessante Themen:
- Schutzbestimmungen (Ameisen) - Deutschland, Österreich, Schweiz (Ameisenforum, 2009)
- Waldameisen: Koloniegründung im Formicarium ist keine Hilfe! (Ameisenforum)
- Ameisenschutzwarte
- Artenschutz, Naturschutz (Ameisenwiki)
- Regelungen zur Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen gefährdeter Arten (Bundesamt für Naturschutz)
Stand: 07.04.2020