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KFKA - Ameisenhaltung kurze Fragen, kurze Antworten

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14paul
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#3433 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von 14paul » 27. September 2010, 07:00

Es ist wirklich grĂŒn....

Es sit Lasius niger also eine sehr robuste Art.
Keine Anhnung wie viele es sind aber wenn es Futter gibt komen bis zu 30 Ameisen raus also ich schÀtze mal so um die 100 - 150.
Es ist ein Glas wo ich Erde rein gegeben habe. Sollte nur fĂŒr ne kurze Zeit sein biss ich das andere Nest fertig hab.

mfg 14paul

PS: Mit dem Foto wird es ein bisschen schwer, hab derzeit keine Kamera außer Handykammera...

mfg 14paul


Cogito ergo sum
Ich denke also bin ich.......
Derzeit gehaltene Arten: Lasius niger, Camponotus ligniperdus

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Raimund
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#3434 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von Raimund » 27. September 2010, 17:33

Vollkommen ernste Frage: Gelten Ameisen in dem Sinne als Haustier? Ein Freund der Zivil- und Verwaltungsrecht studiert meinte letztens irgendetwas das nur Fische nicht als Haustier gelten. Dann hab ich jedoch wieder gehört, dass man die Haltung solcher Tiere nicht verbieten kann!?


[font=Tahoma][font=Verdana]Haltungsbericht zu: Pheidole pieli Youtube-Channel[/font][/font]
[font=Times New Roman]
[/font][font=Times New Roman]Take the time, to learn to breathe,
‘Cause some day we’re goin’ under,
When did we, all fall asleep?
Won’t someone wake us?[/font]

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Timjey
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#3435 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von Timjey » 27. September 2010, 17:55

Ob im Sinne des Gesetzes Ameisen Haustiere sind, weiß ich auch nicht genau. Allerdings ist TierquĂ€lerei nur bei Wirbeltieren strafbar, wenn ich mich da recht an meinen Angelschein erinnere.



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Hawksfire
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#3436 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von Hawksfire » 27. September 2010, 18:25

Ich hatte mich damals auch dazu belesen.

Soweit ich weiß, sind Ameisen (und andere Tiere) nicht meldepflichtig (beim Vermieter).
Jedenfalls bis zu dem Punkt, an dem sie giftig und gefÀhrlich sind.
Glaube mich zu entsinnen, dass selbst Schlangen nicht meldepflichtig sind, solange sie (wirklich) ungefÀhrlich sind - und das nicht nur der Halter behauptet.

Wenn der Vermieter davon jedoch Wind bekommt, kann er dennoch die Haltung der Tiere untersagen.

Sollten SchÀden durch die von dir gehaltenen Tiere auftreten, so trÀgst du selbstverstÀndlich die Kosten.
Wie z.B. bei Schabenhaltung als Futtertiere, die dann ausbrechen und sich ĂŒberall vermehren.

Kann dir dazu allerdings keine Quellen nennen, das ist nur, was so nach 3 Jahren noch hÀngen geblieben ist. ;)


[font=Comic Sans MS][/font][font=Comic Sans MS][/font]

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NIPIAN
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#3437 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von NIPIAN » 27. September 2010, 18:37

Tierhaltung:
Nutztier-, Heimtier-, Wildtierhaltung. Ameise, Fisch -> Heimtierhaltung.
Haustierhaltung ist wohl eher ein Unterbegriff aus dem Volksmund und betrifft domestizierte Tiere. Wird dennoch parallel zum Begriff Heimtierhaltung verwendet. Entsprechend ist die Gesetzeslage anzuwenden.



Stichlasser
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#3438 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von Stichlasser » 27. September 2010, 20:13

NIPIAN hat geschrieben: Entsprechend ist die Gesetzeslage anzuwenden.


Wichtig ist auch noch, was im Mietvertrag steht. Der Vermieter kann nÀmlich bestimmen, was in seinem Haus erlaubt ist und was nicht. Und wenn die Haltung von "Tieren" allgemein verboten ist, dann ist es egal ob Ameise, Fisch, Schlange oder Breitmaulnashorn ;)



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Raimund
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#3439 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von Raimund » 27. September 2010, 20:24

Daher meine Frage...im Mietvetrag steht "Haustiere". Ameisen sind ja jetzt nicht das Haustier schlechthin, wenn ĂŒberhaupt. Ein Nashorn natĂŒrlich auch nicht..


[font=Tahoma][font=Verdana]Haltungsbericht zu: Pheidole pieli Youtube-Channel[/font][/font]
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DermitderMeise
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#3440 AW: KFKA - Kurze Fragen, kurze Antworten

Beitrag von DermitderMeise » 27. September 2010, 20:47

Hi,
Stichlasser hat geschrieben:Wichtig ist auch noch, was im Mietvertrag steht. Der Vermieter kann nÀmlich bestimmen, was in seinem Haus erlaubt ist und was nicht. Und wenn die Haltung von "Tieren" allgemein verboten ist, dann ist es egal ob Ameise, Fisch, Schlange oder Breitmaulnashorn ;)

soweit ich informiert bin, kann die Haltung von ungefĂ€hrlichen (definitionsbedĂŒrftig) "Kleintieren" (Hamster, Fische etc.) durch einen Vermieter nicht (mehr) verboten werden.
Eine kurze Suche beim großen G förderte dieses Resultat zu Tage, weiter unten findet sich eine fundierte Antwort. Worauf auf einer anderen Seite hingewiesen wird ist interessant:
Eine Tierzucht oder zooÀhnliche ZustÀnde sind in Mietwohnungen nicht gestattet.

:clap:
nur um sich anschlließend zu widersprechen:
Der Vermieter dĂŒrfte dann gegen einen „exotischen Kleintierzoo”, bestehend aus Fischen, harmlosen Echsen etc., keine EinwĂ€nde vorbringen.

Whatever!



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